Hej brutalismus,
an den beiden Schalenhälften (Unter- und Oberschale) des auf Deinem Foto links abgebildeten Muschelgehäuses sind an den oberen Seitenrändern (= Schloss) Bezahnungen zu erkennen.
Somit gehörte dieses Gehäuse einst einer Muschel der Gattung Unio und nicht etwa einer Anodonta (= die Unbezahnte). Das Tier war daher auch keine Große Teichmuschel (Anodonta cygnea).
https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fe_Teichmuschel
Unter unseren heimischen Muscheln der Gattung Unio finden sich drei Arten, von denen aber eine, die Bachmuschel (Unio crassus) nur in Fließgewässern vorkommt.
Die anderen beiden, die Malermuschel (Unio pictorum) und die Große Flussmuschel (Unio tumidus), unterscheiden sich u. a. durch die Ausprägung des Schalenunterrandes. Bei der Malermuschel ist dieser zumindest über eine gewisse Länge gerade, bei der Großen Flussmuschel hingegen deutlich gerundet.
Insofern handelt es sich bei Deinen Funden um Malermuscheln, besonders deutlich zu erkennen an dem geschlossenen Gehäuse auf der rechten Seite Deines Fotos.
https://de.wikipedia.org/wiki/Malermuschel
Schöne Darstellungen dazu auch in der Publikation (Seite 125 ff.) unter dem folgenden Link
https://www.hamburg.de/contentblob/2522252/ec157c3714d7d85af14ce2a94a39c6db/data/atlas-suesswassermollusken.pdf
Die Malermuschel ist nach BArtSchV besonders geschützt.
https://www.bafg.de/DE/02_Aufgaben/03_Oekologie/02_Themen/Artensteckbriefe/6_weichtiere/malermuschel.pdf?__blob=publicationFile
Du darfst wildlebende Tiere dieser Art insofern grundsätzlich nicht fangen bzw. aus dem Gewässer entnehmen und somit auch nicht verzehren.
Von einem Verzehr von wildlebenden Tieren dieser Art aus rate ich zudem ab, da sie reichlich Schadstoffe in ihrem Gewebe ablagern können.
Liebe Grüße
Achim