Babysitter für eigene Kindergartenkinder sein?
Hallo,
Also ich beende in Kürze mein FSJ im Kindergarten, danach bleibe ich weiterhin in der Einrichtung aber als i Helfer. Bin also nur für ein bestimmtes Kind zuständig und nicht bei der Einrichtung selbst angestellt sondern bei einem anderen Träger.
Meine Frage:
Darf ich für die anderen Kinder privat Babysitten. Ein Vater eines Vorschulkindes hatte mich das gefragt und ich würde das gerne tun. Bei dem Kind sollte das gehen da dieser dann schon zur Schule geht aber würde das bei den anderen auch gehen? Oder ist das nicht erlaubt wegen potentieller Bevorzugung etc.wobei ich ja nicht bei der Einrichtung angestellt und nur für das eine Kind verantwortlich bin.
Und wenn ich das dürfte, wie ist es mit Förder-Kindern? Ist es da das selbe oder durfte ich sie nicht "einfach so" Babysitten und müsste dafür Pädagoge o.ä. sein?
Vielen Dank schon Mal.
4 Antworten
Du darfst Babysitten bei dem Kind, ich darf auch bei einem Kind in meiner Gruppe Babysitten, der Leiter weiß das auch und ich bin auch FSJlerin. 🤗
Ja du darfst privat "Babxsitten ".
Aber die Betonung liegt hierbei auf, privat.
Das bedeutet das du und die Eltern des Kindes, verantwortlich sind. Du noch etwas mehr da sie ihre Kinder ja in deine Verantwortung entlassen.
Das bedeutet, dein Arbeitgeber haftet nicht für Schäden, du musst dich alleine um deinen Lohn kümmern, diesen gegebenen Falles auch versteuern.
Um irgendwo / irgendwen zu babysitten bedarf es keiner besonderen Ausbildung ... außer die Auftraggeber erwarten / fordern das.
Oder ist das nicht erlaubt wegen potentieller Bevorzugung etc.wobei ich ja nicht bei der Einrichtung angestellt und nur für das eine Kind verantwortlich bin.
Was Du in Deiner Freizeit machst, wird einen solchen Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht interessieren - und die Kita geht es nichts an.
Ich würde da keine Schwierigkeit darin sehen. Was du privat machst, ist deine Sache. Du brauchst es ja nicht an die große Glocke hängen.