Baby bekommen frei auf arbeit?
Hallo
Meine Frau hat gestern unser Baby geboren und wir liegen alle zusammen im kh auf einem familienzimmer. Unser Baby braucht viel Zuwendung da er leider ein früchhen ist.
Leider muss ich morgen wieder arbeiten gehen und mein Chef hat kein Verständnis für die Situation.
Gibt es irgendeine Möglichkeit morgen nicht zur Arbeit zu müssen?
6 Antworten
1. Freistellung für die Geburt (§ 616 BGB)
Nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine „kurze Zeit“, wenn du aus einem persönlichen Grund an der Arbeit gehindert sind, z. B. bei der Geburt eines Kindes. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist. Manche Arbeitgeber schließen diesen Anspruch vertraglich aus.
Also nochmal den Arbeitsvertrag überprüfen.
2. Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Du hast Anspruch auf Elternzeit, die direkt nach der Geburt beginnt. Dies muss jedoch mindestens sieben Wochen vor Beginn beantragt werden. Da dies in deiner Situation nicht möglich ist, kannst du eine kurzfristige Lösung suchen (z. B. durch Urlaub oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber) und dann Elternzeit beantragen.
3. Krankmeldung (Pflege und Betreuung des Kindes)
Falls dein Kind als Frühchen besondere Betreuung benötigt, könnte ein Arzt Ihnen oder Ihrer Frau eine Bescheinigung für die Betreuung des Kindes ausstellen. Du kannst dann selbst krankgeschrieben werden, wenn du dich nachweislich um dein Kind kümmern musst.
4. Urlaub oder unbezahlte Freistellung
Falls dein Chef keine kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB gewährt, kannst du versuchen, kurzfristig Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung zu beantragen. Letzteres erfordert aber die Zustimmung des Arbeitgebers.
5. Betreuungszeit wegen eines Frühgeborenen
Da es sich um ein Frühchen handelt, gibt es besondere Rechte und Möglichkeiten im Mutterschutz und Elternzeitrecht. Frühgeborene erhalten zusätzliche Mutterschutz- und Elternzeitmonate. Diese Regelungen beziehen sich jedoch primär auf die Mutter, können aber indirekt für Ihre Planungen relevant sein.
Handlungsvorschläge:
1. Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob du nach § 616 BGB freigestellt werden können.
2. Bitten den Arzt (oder den Arzt deines Kindes) um eine Bescheinigung, dass deine Anwesenheit für die Betreuung erforderlich ist.
3. Falls der Arbeitgeber keine Freistellung gewährt, beantrage kurzfristig Urlaub.
Wenn dein Arbeitgeber weiterhin kein Verständnis zeigt, kannst du dich bei der Arbeitnehmerkammer oder einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen
Du meinst also, du hast den Text völlig frei geschrieben ohne Copy&Paste? Eine Quellenangabe sehe ich nämlich auch nicht.
Ich habe in meinem Studium gelernt, wie man ordentliche Texte schreibt. Was die Quellen betrifft, sind wir hier nicht im Wissenschaftsbetrieb. Quellen sind hier nicht per se notwendig zudem habe ich auf BEEG und BGB verwiesen.
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Baby! In deiner Situation kannst du z. B. Kindkrank-Tage beantragen, frag im Krankenhaus nach einer Bescheinigung. Falls das nicht klappt, überleg, ob du kurzfristig Elternzeit anmelden kannst.
Dafür ist Kind krank nicht gedacht. Es ist im Krankenhaus versorgt und ein Elternteil ist vor Ort.
Die Antwort von Benedikt ist lieb, aber als "hilfreich" würde ich sie jetzt nicht bezeichnen, denn sie ist leider auch falsch.
Leider konnte sich unsere Regierung noch nicht über den Vaterurlaub einigen, obwohl es im Koalitionsvertrag steht.
Du hast allerdings Anspruch auf Sonderurlaub, sofern du mit der Mutter verheiratet bist.
Wie schon geschrieben wurde, prüfe ob du kurzfristig Elternzeit anmelden kannst, ansonsten, da es eine außergewöhnliche Situation ist, kannst du Urlaub beantragen.
Kannst versuchen, Urlaub einzureichen- dein Chef sagt NEIN- trotzdem dableiben und ne Abmahnung riskieren- oder zum Arzt gehen, den was vorstöhnen, ne Krankmeldung kriegen, dann im KH bleiben- und dein Chef wird's dir iw " etwas passend reinwürgen.
Ob so kurzfristig Elternzeit geht?k.A.
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