Baby bekommen frei auf arbeit?

6 Antworten

1. Freistellung für die Geburt (§ 616 BGB)

Nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine „kurze Zeit“, wenn du aus einem persönlichen Grund an der Arbeit gehindert sind, z. B. bei der Geburt eines Kindes. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist. Manche Arbeitgeber schließen diesen Anspruch vertraglich aus.

Also nochmal den Arbeitsvertrag überprüfen.

2. Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Du hast Anspruch auf Elternzeit, die direkt nach der Geburt beginnt. Dies muss jedoch mindestens sieben Wochen vor Beginn beantragt werden. Da dies in deiner Situation nicht möglich ist, kannst du eine kurzfristige Lösung suchen (z. B. durch Urlaub oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber) und dann Elternzeit beantragen.

3. Krankmeldung (Pflege und Betreuung des Kindes)

Falls dein Kind als Frühchen besondere Betreuung benötigt, könnte ein Arzt Ihnen oder Ihrer Frau eine Bescheinigung für die Betreuung des Kindes ausstellen. Du kannst dann selbst krankgeschrieben werden, wenn du dich nachweislich um dein Kind kümmern musst.

4. Urlaub oder unbezahlte Freistellung

Falls dein Chef keine kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB gewährt, kannst du versuchen, kurzfristig Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung zu beantragen. Letzteres erfordert aber die Zustimmung des Arbeitgebers.

5. Betreuungszeit wegen eines Frühgeborenen

Da es sich um ein Frühchen handelt, gibt es besondere Rechte und Möglichkeiten im Mutterschutz und Elternzeitrecht. Frühgeborene erhalten zusätzliche Mutterschutz- und Elternzeitmonate. Diese Regelungen beziehen sich jedoch primär auf die Mutter, können aber indirekt für Ihre Planungen relevant sein.

Handlungsvorschläge:

1. Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob du nach § 616 BGB freigestellt werden können.

2. Bitten den Arzt (oder den Arzt deines Kindes) um eine Bescheinigung, dass deine Anwesenheit für die Betreuung erforderlich ist.

3. Falls der Arbeitgeber keine Freistellung gewährt, beantrage kurzfristig Urlaub.

Wenn dein Arbeitgeber weiterhin kein Verständnis zeigt, kannst du dich bei der Arbeitnehmerkammer oder einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen


Donnierouge 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 14:00

Vielen Dank. Serh hilfreich

Koernchen79  26.12.2024, 13:54

ChatGPT-Antworten bitte kennzeichnen

Koernchen79  26.12.2024, 13:56
@Baste7

Du meinst also, du hast den Text völlig frei geschrieben ohne Copy&Paste? Eine Quellenangabe sehe ich nämlich auch nicht.

Baste7  26.12.2024, 14:01
@Koernchen79

Ich habe in meinem Studium gelernt, wie man ordentliche Texte schreibt. Was die Quellen betrifft, sind wir hier nicht im Wissenschaftsbetrieb. Quellen sind hier nicht per se notwendig zudem habe ich auf BEEG und BGB verwiesen.

Elli113  26.12.2024, 19:42
@Baste7

Hast du im Studium auch gelernt, bei der Anrede zwischen "du" und "Ihnen" zu wechseln?

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Baby! In deiner Situation kannst du z. B. Kindkrank-Tage beantragen, frag im Krankenhaus nach einer Bescheinigung. Falls das nicht klappt, überleg, ob du kurzfristig Elternzeit anmelden kannst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Koernchen79  26.12.2024, 13:49

Dafür ist Kind krank nicht gedacht. Es ist im Krankenhaus versorgt und ein Elternteil ist vor Ort.

Donnierouge 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 13:49

Vielen lieben Dank.

FashionFee637  26.12.2024, 13:53
@Donnierouge

Die Antwort von Benedikt ist lieb, aber als "hilfreich" würde ich sie jetzt nicht bezeichnen, denn sie ist leider auch falsch.

Leider konnte sich unsere Regierung noch nicht über den Vaterurlaub einigen, obwohl es im Koalitionsvertrag steht.

Du hast allerdings Anspruch auf Sonderurlaub, sofern du mit der Mutter verheiratet bist.


Donnierouge 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 13:59

Besten dank

Wie schon geschrieben wurde, prüfe ob du kurzfristig Elternzeit anmelden kannst, ansonsten, da es eine außergewöhnliche Situation ist, kannst du Urlaub beantragen.


Donnierouge 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 13:55

Vielen Dank

Kannst versuchen, Urlaub einzureichen- dein Chef sagt NEIN- trotzdem dableiben und ne Abmahnung riskieren- oder zum Arzt gehen, den was vorstöhnen, ne Krankmeldung kriegen, dann im KH bleiben- und dein Chef wird's dir iw " etwas passend reinwürgen.

Ob so kurzfristig Elternzeit geht?k.A.