BAB erhalten ohne Mietvertrag?

3 Antworten

Kannst du bei deinen Großeltern ein Zimmer mieten? Zumindest bist du dann raus und hast einen Vertrag.


Rhikz333 
Beitragsersteller
 24.01.2021, 14:09

Ich könnte notfalls wohl tatsächlich angeben, dass ich eine Wohnung von meinen Großeltern miete, obwohl ichs nicht mach. Die Frage, ob ich denn überhaupt BAB erhalte, ohne dass meine Eltern weit vom Betrieb entfernt wohnen, bleibt aber noch offen. Trotzdem ne Option für den Fall dass es ausschließlich am Mietvertrag scheitern würde. Dankeschön

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brennspiritus  24.01.2021, 14:10
@Rhikz333

Mein Sohn hat’s bekommen, obwohl ich nur ein paar Häuser weiter wohne

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Deine genannte Voraussetzung gilt nur für unter 18 jährige Kinder, ab z.B. 18 spielt es keine Rolle ob deine Eltern in der Nähe deiner Ausbildung wohnen.

Einen Mietvertrag benötigst du, es gibt aber beim BAB - oder Bafög - nur einen pauschalen Zuschuss für die Miete, dafür kannst du dir aus dem Internet einen kostenlosen BAB - Rechner suchen.

Denn nicht nur das Einkommen der Eltern, auch deine eigene Nettovergütung ist dann ausschlaggebend, ob dann ggf. ein BAB - Anspruch bestehen könnte.

Bekommst du nach deinem Auszug nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir zumindest das Kindergeld von derzeit min. 219 € zu und damit würdest du ja schon auf fast 780 € kommen.

Ein zusätzlicher ALG - 2 Antrag bzw. erst einmal nur diesen, würde nur einen Sinn machen, wenn du als unter 25 jähriges Kind einen wichtigen Grund für deinen Auszug hättest und diesen auch nachweisen bzw. glaubhaft machen könntest.


Rhikz333 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 11:28

Danke für die Antwort! Wenn ich einen Mietvertrag vorlegen kann, der bestätigt, dass ich im Haus meiner Oma/Opa wohne, und monatlich Miete an sie zahle, sagen wir 500€ Miete, wären die 560€ (+219€ Kindergeld) dann aus Sicht der Agentur für Arbeit ausreichend, oder würde mir ein Zuschuss zustehen? Ziemlich explizite Frage, sorry :p

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isomatte  26.01.2021, 08:26
@Rhikz333

Wie gesagt , du musst dann auch tatsächlich da wohnen und Miete zahlen , ein Mietvertrag alleine reicht da nicht aus , dass wäre dann Betrug und strafbar.

Du musst dann auch eine Meldebescheinigung haben , dich also auf die Wohnung / Haus anmelden und dann würde es auch nicht darauf ankommen das du angenommen 500 € zahlen musst, weil dein Bedarf mit max. der Pauschale von 325 € berechnet würde.

Da kommt es dann auf verschiedene Bedingungen an , deshalb ist ja auch ein BAB - Antrag erforderlich , einen evtl. Anspruch kannst du dir dann schon einmal mit diesem kostenlosen BAB - Rechner berechnen lassen.

Das Kindergeld wird in die BAB - Berechnung nicht einbezogen , da es sich hierbei nicht um Einkommen handelt , dass trifft aber auf z.B. zusätzliche ALG - 2 Leistungen nicht zu , da wäre es zu 100 % anrechenbares Einkommen.

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Keiner vermietet dir mit diesen Eckdaten eine Wohnung. Du hast keinerlei Sicherheiten und keine Ansprüche.

Solange du mit der Ausbildung nicht fertig bist, müssen deine Erzeuger für dich aufkommen. Oder jemand muss für dich bürgen.