B196 Bescheinigung und fahren?
Hallo. Ich habe seit April die B196 Bescheinigung und habe es endlich geschafft einen Termin bei der Führerscheinstelle zu bekommen. Jedoch erst Ende Juli. Was passiert, wenn ich mit der Bescheinigung und einer schriftlichen Terminbestätigung mein neues Zweirad bis dahin auf der Straße bewege?
Ich Frage, weil mich die Willkür der Ämter mittlerweile ziemlich anekelt und man immer ewig auf einen Termin warten muss.
Ich bin aufgrund der mangelhaften Infrastruktur an meinem Wohnort auf Mobilität angewiesen muss natürlich irgendwie zur Arbeit kommen.
Vielen Dank im vorraus für hilfreiche Antworten
3 Antworten
Nennt sich fahren ohne Fahrerlaubnis. In der Regel hohe Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis. Vor allem für jemanden der darüber genau Bescheid wissen sollte.
Also ich würde es nicht riskieren.
Nein, keine Grauzone. Kannst deinen Führerschein mal für ein paar Jahre vergessen dann.
lg
Ich habe seit April die B196 Bescheinigung und habe es endlich geschafft einen Termin bei der Führerscheinstelle zu bekommen.
Verstehe dein Problem nicht. Ich mache demnächst B96 (Schulung ohne Prüfung um mehr zGM bei Anhängern zu dürfen) und die Führerscheinstelle meinte, ich kann wenn ich die Bescheinigung habe den Kram per Post hinschicken.
Ich bin aufgrund der mangelhaften Infrastruktur an meinem Wohnort auf Mobilität angewiesen muss natürlich irgendwie zur Arbeit kommen.
B196 setzt doch B voraus? Mit B darfst du eben PKW und auch AM (Roller bis 45km/h usw.) fahren. Und E-Bike-Sharing oft sogar ganz ohne Führerschein.
notting
"Ich Frage, weil mich die Willkür der Ämter mittlerweile ziemlich anekelt und man immer ewig auf einen Termin warten muss."
Lieber Fragesteller, was hat es denn mit Willkür und Ekel zu tun, wenn man auf einen Termin warten muss? Vielleicht eher damit, dass eben außer dir noch viele andere Leute was vom Amt wollen und es dort eben völlig willkürfrei der Reihe nach geht? Etwas mehr Respekt vor anderen Menschen, die dir einen Service leisten, fände ich sehr gut!
In der Sache kann ich dir noch den Tipp geben, auch nach Terminbuchung immer wieder mal ins Online-Buchungstool hineinzusehen. Manchmal werden Termine kurzfristig frei, die man sich dann schnappen kann.
Ich will es auch nicht einfach inkauf nehmen. Dachte nur vielleicht an eine grauzone zwischen Terminvergabe und tatsächlichem Termin. Die Bescheinigung , deswegen heißt sie so, sagt ja aus, dass ich fahren kann. Und wenn ich einen Termin bei der Führerscheinstelle für die Eintragung habe und diesen vorweisen kann, ist es ja nur noch Formsache. Daher finde ich die aktuelle Regelung völlig daneben um ehrlich zu sein. Es ist ja nicht mein Verschulden, wenn ich nach ablegen der "Schulung" noch Monate warten muss, weil das Amt sich weigert Termine zur Verfügung zu stellen. Daher die Frage.