Azubi in der Kündigungsfrist krank?

3 Antworten

Nein, natürlich muss sie das nicht nacharbeiten

Und was möchte Deine Schwester folgend machen ? Einen anderen Beruf erlernen?

Denn ein Ausbildungsverhältnis kann man nicht wie einen regulären Arbeitsvertrag kündigen. Möchte sie lediglich einen Ausbildungsplatzwechsel vornehmen, so bedarf es eines Aufhebungsvertrages und keiner Kündigung mit regulärer Frist ... siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

2.

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Ansonsten mit Ablauf der Kündigungsfrist endet das Ausbildungsverhältnis.


deepworld 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 18:25

Hätte sie auch einen aufhebungsvetrag machen können auch wenn sie etwas komplett neues machen will? Solange der Betrieb einwilligt?

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wilees  19.02.2020, 18:27
@deepworld

Sicherlich . Der Ausbildungsbetrieb schließt wohl lieber einen Aufhebungsvertrag, als einen eher bocklosen Teenie wegen "Erkrankung" weitere 4 Wochen für nothing bezahlen zu müssen.

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deepworld 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 18:28
@wilees

Ok vielen Dank, merken wir uns für die Zukunft :D

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Wenn sie bis zum Ende der Kündigungsfrist krank geschrieben ist muß sie auch nicht mehr arbeiten gehen.

Sie sollte sich aber darauf einstellen, daß das Arbeitszeugnis nicht so gut ausfallen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung