Autounfall mit 2,0 Promille, ungefähre Geldstrafe und Folgen?

2 Antworten

Hier gibt es eine Seite, die die eventuellen Folgen, soweit ich das beurteilen kann, ganz gut und nachvollziehbar beschreibt.

Demnach droht dir eine Haft bis zu 5 Jahren, was aber nicht wahrscheinlich ist, weil offenbar niemand weiter zu Schaden kam.

Mit einem guten Verteidiger kommst du vielleicht mit einer Geldstrafe davon. Die Fahrerlaubnis wird dir entzogen werden, mindestens für 6 Monate; ich tippe aber eher auf 8-9 Monate. Danach kann dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, die du wohl in der Tat ohne MPU nicht bekommen wirst. Bei 2,0‰ kann schon von einer Alkoholgewöhnung gesprochen werden.

Du solltest also jetzt schon einmal damit anfangen, über deine Trinkgewohnheiten nachzudenken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Im mindesten Fall wirst Du dann einem Strafverfahren nach § 316 StGB entgegen sehen. Aber wegen des Unfalls unter starkem Alkoholeinfluss mit Sachschaden könnte man daraus durchaus auch eine hinreichende Gefährdung Dritter in Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert wegen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen überlegen.

Dann ginge es Richtung § 315c StGB, womit der Strafrahmen höher als beim 316 StGB läge.

Für Ersstäter wären beim 316 häufig ca. 30 bis 50 Tagessätze Strafe realistisch, aber wegen des Unfalls könnten das auch noch ein paar TS mehr werden. Beim 315c dürfte sich das ganze schon stärker Richtung 90 TS bewegen, aber bei Ersttätern wahrscheinlich nicht darüber hinaus trotz eines Unfalls mit Sachschaden an Bauwerken ohne konkrete Personengefährdung am Unfallort.

1 TS entspricht dabei ca. 1/30 Deines zum Verhandlungszeitpunkt erwirtschafteten Nettoeinkommens.

Darüber hinaus sehr wahrscheinlich zumindest eine "mögliche" Entziehung der Fahrerlaubnis nach vorheriger Fahreignungsüberprüfung durch die Fahrerlaubnisnehörde, oder ein durch ein Gericht im Urteil ausgesprochener Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Mindestsperrfrist von 6 Monaten für eine mögliche Neuerteilung. Rechne mal eher Richtung 9 - 12 Monaten Sperre. Auch in diesem Fall wäre die Fahrerlaubnisbehörde von sich aus dann bereits angehalten, bei einem möglichen Antrag auf FE-Neuerteilung zunächst einmal ein positives MPU-GA von Dir einzufordern.

Für den Schaden an der Böschung wird Deine KFZ-Versicherung zwar in Vorleistung gehen, aber per Regress später je nach Schadenhöhe dann auch bis zu 5000 Euro von Dir zurück fordern können.

Oben drauf gibt es noch 4 Punkte in Flensburg nebst entsprechendem Eintrag im FAER-Register. Sofern Du noch innerhalb der Probezeit warst zum Tatzeitpunkt, würde deren Ablauf bei einer vorläufigen Sicherstellung der FE direkt vor Ort bereits gehemmt werden.

LG, Gnurfy