Autoreise und ALG 1 bekommen?
Angenommen ich habe zuvor 12 Monate durchgearbeitet und melde mich dann arbeitslos, dann bekomme ich ja Arbeitslosengeld. Kann ich in der Zeit wo ich arbeitslos bin auf "Reise" durch Deutschland gehen bzw. mich in einem Bundesland aufhalten und mein Leben genießen und im Auto leben? Ich würde das für mindestens 3 Monate(Juni,Juli und August) gerne machen. Möchet an die Deutsch-Schweizer Grenze, ist ja nicht sehr weit von mir.
3 Antworten
Kannst Du machen, dann aber ohne ALG - 1 von der Agentur für Arbeit !
Du kannst eine Ortsabwesenheit bei deinem SB - beantragen, in einem Zeitraum eines Jahres stehen dir im Regelfall bis zu 21 Tage bezahlte Ortsabwesenheit zu.
Unter Umständen kann die Ortsabwesenheit bis auf 42 Tage verlängert werden, davon würden dann aber nur die ersten 21 Tage bezahlt.
Kannst Du gerne versuchen !
Dein dann Arbeitgeber hat gegenüber der Agentur für Arbeit eine Pflicht zur Auskunft, nennt sich Arbeitsbescheinigung.
In dieser muss der Arbeitgeber den Grund für die Kündigung angeben, wenn Du diese selber verschuldet hast bzw.wolltest, oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschrieben hast, kannst Du mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen rechnen.
Aber darum geht es doch gar nicht, selbst wenn Du gekündigt würdest, ohne das Du es wolltest oder für die Kündigung selber verantwortlich warst und Anspruch auf ALG - 1 haben würdest, musst Du der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und das würdest Du dann ja nicht, also auch kein Anspruch.
dann lass ich mich von meinem Hausarzt so lange krankschreiben bis mich der Arbeitgeber eben kündigt. Dann zählt das nicht mehr als selber veschuldet und können mich nicht sperren. es gibt für alles eine Lösung wenn man nur will
Verstehst Du es nicht oder willst Du es nicht verstehen ?
Selbst wenn Du keine Sperrzeit bekommen würdest, kannst Du das Reisen über 3 Monate oder wie auch immer mit ALG - 1 Bezug vergessen.
Wie ich dir schon erklärt habe, muss man dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen, kannst oder willst Du das nicht, besteht auch kein Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit.
Damit verabschiede ich mich !
nö, wenn du selber kündigst bzw die Kündigung durch dein Verhalten herausforderst bekommst du: Nichts. und das für 3 Monate.
Und auch sonst musst du den Urlaub beantragen. Bleibst du oder willst du länger als 6 wochen bleiben (bei der der Fall) gibt es dann ebenfalls nichts mehr.
Das wichtigste Ziel, ist, dich schnell wieder in ein Beschäftigungsverälnis zu vermitteln.
Oder du sagst mir egal, ich will keine Leistungen, dann kannst du gerne die 3 Monate fernbleiben. Das aber wird teuer. Und selbst das muss abgesprochen werden
nö, wenn du selber kündigst bzw die Kündigung durch dein Verhalten herausforderst bekommst du: Nichts. und das für 3 Monate.
habe nicht vor zu kündigen, lasse mich so oft krankschreiben dass die mir selbst kündigen.
Das wichtigste Ziel, ist, dich schnell wieder in ein Beschäftigungsverälnis zu vermitteln.
ich habe für ein ganzes Jahr steuern gezahlt, wenn ich 3 Monate bissl Spaß habe und Arbeitslosengeld kassiere wird das nicht so dramatisch sein. Andere Asis besitzen die Frechheit und wollen absichtlich nicht arbeiten und tun alles dafür dasss es so bleibt.
Vergiss es, das wird so nicht funktionieren.
Und klar ist es "schlimmer" gererell lieber Bürgergeld zu kassieren und null Bock auf Arbeit haben, viel besser bist du aber auch nicht
du hast doch keine Ahnung, ich kenne so viele die das auf deise Weise gemacht haben
Dann mach, beschwer dich dann aber nicht wenn du Probleme bekommst
Musst du dir aber vom Arbeitsamt die Genehmigung holen .
nice. kannst ja gerne was dazu erzählen wenn du mags, ist nämlich echt ne coole Sache
klar von denen, wenn ich mich kündigen lasse zahlen die mir das schon. wäre nicht der erste das macht gell