Autobahn Fernlicht als Warnung benutzen strafbar?
Wenn ich auf der Autobahn linke Spur schnell fahre und den vorderen eine Warnung gebe damit sie nicht nach links ziehen oder von der linken Spur weggehen ist es strafbar?
5 Antworten
StVO § 5 befasst sich mit dem Überholen. Darin gibt es auch den Absatz (5), der besagt:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
Das heißt, es ist absolut zulässig, mit der Lichthupe anzuzeigen, dass du überholen möchtest! Mit ein, zweimal blinken. Während du mindestens den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhältst.
Ein Problem wird es, wenn du den Sicherheitsabstand unterschreitest und die Lichthupe mehrfach verwendest, so nach dem Motto "aus dem Weg". Das ist Nötigung ("Drängeln") und strafbar.
Das kommt auf den Einzelfall an. Das Fernlich hat übrigens eine andere Bedeutung als die Lichthupe, auch wenn es das gleiche Licht ist.
Das ist keine Warnung, sondern Nötigung mit der Lichthupe.
"Außerorts" hört sich nach Landstraße an.
Wenn ich auf der Autobahn mit 180 Sachen angerauscht komme und schon 5 km vorher die Lichthupe betätige oder schon halb im Kofferraum sitzend die Lichthupe betätige, ist das eindeutig Nötigung.
Ich denke, wir wissen beide, was gemeint ist.
Diese Winkeladvokatenargumentationen mit irgendwelchen Sonderfällen nerven.
"Außerorts" hört sich nach außerorts an, also das Gegenteil von innerorts. Da gehören der Großteil der Autobahnen nunmal dazu, genauso wie Landstraßen.
Es geht hier um die Beantwortung einer gestellten Frage. Was auch immer du mit Winkeladvokatenargumentationen meinst... die Sonderfälle baust du doch gerade ein:
Wenn ich auf der Autobahn mit 180 Sachen angerauscht komme und schon 5 km vorher die Lichthupe betätige oder schon halb im Kofferraum sitzend
Von deinen Annahmen war in der ursprünglichen Fragestellung nichts zu lesen.
Ja, wenn man deine genannten Sonderfälle einbaut, ja dann können wir uns ggf. über Nötigung unterhalten.
Wenn ausreichend Abstand gehalten wird. Jemand nicht bedrängt wird.
Nein, hab neulich was dazu gelesen, dass es erlaubt ist.
Finde es aber trotzdem seltsam, ein Fahrer der nach links fahren will, sollte doch erkennen, ob jemand von hinten schnell angefahren kommt.
ein Fahrer der nach links fahren will, sollte doch erkennen, ob jemand von hinten schnell angefahren kommt.
Jo, und dann fährst du mal 20 km Autobahn und überlegst dir, wozu an den Autos eigentlich Rückspiegel montiert werden, wenn die sowieso niemand benutzt.
sollte doch erkennen, ob jemand von hinten schnell angefahren kommt.
Sollte man meinen. Die Realität zeigt aber, dass viele Menschen überhaupt nicht in der Lage sind das abzuschätzen. Und gerade nachts ist es noch einmal schwerer zu erkennen.
"Der Blinker ersetzt den Spiegel und Schulterblick."
Ich erlebe es dauernd. In dem Moment wo der Blinker an dem auf der rechten Spur fahrenden Fahrzeug das erste Mal aufleuchtet, zieht dieses Fahrzeug auch schon auf die linke Spur. Es erfolgte kein Blick, sonst hätte der Fahrer mich ja entdeckt. So darf ich nun im "verkürzten" Sicherheitabstand von 160 km/h auf 90 km/h runterbremsen.
Das stimmt nicht. Laut StVO ist die Lichthupe absolut zulässig, um außerorts seine Überholabsicht anzukündigen.
Solange man sie kurz 1-2 mal betätigt und den Abstand erhält ist das absolut zulässig.