Auto. verkauft. Auf. Heimweg motorkontrollleuchte?
Ich habe heute mein Auto verkauft
Der Käufer hat den Wagen gleich bezahlt.
Der Käufer hat mich nach 30 min angerufen
Der Wagen ist auf der Autobahn im notlauf gewesen und eine kontrolleuchte geleuchtet. Habe dann gemeint er soll ihn zurück bringen und er bekommt dann sein Geld wieder. Er ist darauf nicht eingegangen und hat den Wagen trotzdem mitgenommen. Später ging noch eine weitere kontrolleuchte an. Meine Frage kann ich dafür belangt werden?
3 Antworten
Das war ein Versuch Dich abzuzocken, der wollte das Auto um weniger Geld bekommen. Als Du angeboten hast, das Auto zum vollen Preis zurück zu nehmen, war das für ihn nicht mehr lohnend, außerdem hättest Du dann gesehen, dass nichts leuchtet.
Meine Frage kann ich dafür belangt werden?
Belangt werden?
Das wäre Strafrecht, hier geht es aber um Zivilrecht.
Du hast doch sicher im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung, bzw. die Gewährleistung ausgeschlossen, oder?
Na, das ist doch prima:
Bei Privatkäufen ist der Käufer in der Beweispflicht, dass Dir dieser Mangel schon vor dem Verkauf bekannt war.
Also lehn Dich entspannt zurück.
Wenn die Rote angeht (Öldruck weg auf "0") und der Motor hat Leistung (nicht Leerlauf) ist die Maschine innerhalb 10 Sekunden hin.
Es wurde ein Mustervertrag von mobile.de verwendet. Da steht:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen werden unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine sachmangelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für schadensersatzansprüche aus sachmangelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei einer schuldhaft verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus sachmangelhaftung gegen Dritte bestehen, werden diese an den Käufer abgetreten.