Auto verkauft aber nicht abgemeldet
Hallo Leute, ich werde morgen mein Auto verkaufen ! Der Typ ders kauft will es ins Ausland schaffen! Mein Problem ist ich hab's nicht abgemeldet da ich kein privat Grundstück habe... Welche papiere muss ich ihm beim Verkauf geben?
6 Antworten
Als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde.
BITTE; MELDE DAS FAHRZEUG VORHER MIT BRIEF,SCHEIN UND SCHILDERN AB:
Die Zulassungsbehörden bekommen in den wenigsten Fällen eine Mitteilung aus dem Ausland. Wenn das Fahrzeug nicht umgemeldet wird, läufst du (!) dem Käufer hinterher. Im Ausland hat eine deutsche Zulassungsbehörde keine Moglichkeit, für die Entstempelung der kennzeichenschilder und Einziehen der kfz-papiere zu sorgen. du bezahlt unter umständen noch sehr lange kfz-steuer und vers. für ein fahrzeug, dass du nicht mehr hast. Glaub mir, ich bin seit 29 jahren dabei.
noch eine ergänzung: er kann das fahrzeu entweder auf dem hänger oder mit ausfuhr kennzeichen oder eventuell mit kurzzeitkennzeichen überführen. und glaub bitte nicht , wenn er sagt, dass er das fzg abmeldet. papier ist geduldig
Behalte einfach die Kennzeichen und den Fahrzeugschein. Mehr brauchst du nicht, um den Wagen im Nachhinein abzumelden.
Die Sachen sollte der Kaeufer im Ausland auch nicht brauchen. Wenn doch, kannst du ihm den entwerteten Schein ja einfach per Brief nachschicken...
Du koenntest den Wagen auch am Tag des Verkaufs (vor der Uebergabe) abmelden. Danach kannst du noch mit den entstempelten Schildern nach Hause fahren. Rechtlich gesehen ist er auch noch den ganzen Tag lang versichert, also muesste er da auch noch auf der Strasse stehen duerfen. Im Zweifel ist deine Variante natuerlich sicherer.
Extrem riskant. er soll sich ein Überführungskennzeichen besorgen oder mit nem Hänger kommen, sonst lass es lieber. Wenn er einen Unfall baut, wirst du runtergestuft. Wer weiß was da noch alles passieren kann. Gegen bares ist ja wohl selbstverständlich. Keinen Scheck akzeptieren, auch nicht, wenn der Betrag von der Bank schnell gutgeschrieben wird. Bei Nichtdeckung holt sie das Geld genauso schnell nachträglich zurück.
Logisch, hab mich missverständlich ausgedrückt, ich meinte natürlich, die Beitragssumme steigt . Aber dass bei Angabe der Daten im Kaufvertrag und Unfall nicht der SFR sinken soll ist mir neu. Außer natürlich, der neue Besitzer ersetzt den Schaden, wozu er wohl auch verpflichtet ist. Aber das setz mal in anderen Ländern durch.
melde das auto ab wenn er das auto abholen kommt, geht zusammen zur zulassungsstelle, von dort muss er mit exportkennzeichen weiterfahren...auf keinen fall ein gemeldetes auto übergeben, es kann ganz schief gehen...
Würde ich nie tun! - Papiere: Zulassungsbescheinigung I (Fzg. Brief), Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein), AU, HU
Bei einem Unfall wird man ggf. hochgestuft - nicht runter! Wenn im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe unterschrieben ist, wird er bei einem Unfall nicht hochgestuft! - Aber der ganze Vorgang mit dem nicht abgemeldeten Fahrzeug ins Ausland... fraglich.