Autoverkauf ins Ausland (Belgien) - was beachten?
Hallo liebe gutefrage.net - User,
ich habe mein privates PKW an eine Person aus Belgien verkauft und diese möchte das Kfz am Samstag abholen und mit nach Belgien nehmen.
Da ich noch nie ins Ausland verkauft habe, wollte ich fragen, was ich denn besonderes zu beachten hätte.
Innerhalb Deutschlands, hätte ich das Auto z.B angemeldet übergeben, soll ich das in diesem Falle auch tun o. abgemeldet ?
Gibt es sonstige Besonderheiten?
Bitte am besten Antworten wenn ihr euch sicher seid oder ggf. Erfahrung habt.
Ich danke jedem der einen hilfreichen Beitrag leisten kann.
LG
2 Antworten
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Abmelden, schriftlichen Vertrag mit Ausschluss der Gewährleistung, Fahrzeug und Papiere gegen bunte Scheine.
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Nein, das Auto kann nur in Deutschland abgemeldet werden. Wenn's erst über die Grenze ist, hast du schlechte Karten.
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Abmelden, mit Kaufvertrag vom ADAC - Ausweisnummer notieren - alles andere ist dem Käufer überlassen. Soll er sich einen Trailer zum Abholen mitbringen. Nur Bares ist Wahres
Danke für die Antwort...doof nur wenn der Käufer 1 Tag vor Verkauf abspringt und das Auto abgemeldet ist. Es kann ja immer etwas dazwischen kommen sage ich mal. Reicht es nicht, wenn ich im Kaufvertrag schriftlich festhalte, dass der Käufer sich dazu verpflichtet das Auto abzumelden mit einer Frist o.ä ?