Auto ohne TÜV abmelden?
Hallo zusammen,
möchte meinen Oldtimer (H-Kennzeichen) abmelden. Der Mann in der Zulassungsstelle sagt, ich müsse die letzte TÜV-Bescheinigung mitbringen. Leider steht das Fahrzeug schon seit 2013 angemeldet in der Garage und hat seitdem auch keinen TÜV mehr. Ich habe ihn die ganze Zeit angemeldet gelassen, weil die Steuer und Versicherung extrem billig ist und weil ich Angst hatte, dass ich das H-Kennzeichen bei Neuanmeldung nicht mehr bekomme. Ich hörte von anderen, die z. B. wegen stumpfem Lack keine H-Zulassung erhalten haben. Der Zustand ist halt nicht besonders prickelnd, aber auch kein Schrotthaufen. Nun will ich ihn abmelden, weil ich wohl so schnell auch nicht dazu komme ihn zu reparieren/zu fahren.
Bekomme ich nun eine Geldstrafe oder gar Punkte in Flensburg, wenn bei Abmeldung festgestellt wird, dass der Wagen seit ca. 8 Jahren keinen TÜV hat? Oder passiert das nur, wenn ich damit im Straßenverkehr teilnehmen würde? Ich hörte schon von Leuten, die 8 Monate drüber waren und Strafe zahlen mussten, obwohl das Auto hinter einem Zaun auf dem Privatgrundstück stand.
6 Antworten
Die Ordnungswidrigkeit "Fahrzeug nicht zur HU vorgeführt" ist nicht davon abhängig, ob du das Fahrzeug benutzt oder auf privatem Grund parkst, sondern einzig davon, ob es zum Strassenverkehr zugelassen ist.
Du hast also die Owi schon begangen, kannste eh nicht mehr rückgängig machen.
siehe §29 StVZO:
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Ausgenommen sind
- Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
- Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
keine weiteren Ausnahmen.
Unsere Zulassungsstelle ahndet die abgelaufene HU bei Abmeldung nicht, de der Nachbarstadt wohl.
Im Zweifelsfall melde Dein Auto im Nachbarkreis ab, das kostet allerdings das doppelte, weil zwei Verwaltungen damit beschäftigt werden.
Aber das sind peanuts, die Abmeldung kostet (NRW 5,80 bei eigener Zulassungsstelle und 11,60 EUR bei fremder Zulassungsstelle) Preis kann mittlerweile etwas höher sein.
Ich habe beruflich mit der Zulassung / Prüfung / Abnahme von Kraftfahrzeugen zu tun.
Länger als 8 Monate die HU überziehen kostet 60 € plus ein Punkt in Flensburg.
Aber nicht alle Zulassungstellen leiten beim Abmelden ein entsprechendes Verfahren ein. Evtl. hast Du Glück.
seltsam,
wo ich das letzte Fahrzeug abgemeldet habe, haben Zulassungsbescheinigung I u. II sowie Kennzeichen ausgereicht.
Vielleicht liegts daran, dass ich den Schein verloren gemeldet habe. Habe nur noch Brief. Im Schein und auf den Kennzeichen sieht man ja auch, wann der letzte TÜV war. Vielleicht am besten selbst die TÜV-Stempel runterkratzen. Oder lieber nicht?
Vielleicht am besten selbst die TÜV-Stempel runterkratzen. Oder lieber nicht?
lass ja die Finger weg
Vielleicht liegts daran, dass ich den Schein verloren gemeldet habe
zum Abmelden wird der benötigt, das kann daran liegen
60 EUR und einen Punkt, gab es mal bis 2020, oder eben eine andere Zulassungsstelle suchen.
Halloo. Wenn Du dein Auto abmeldest dann kannst Du dir das kennzeichen reservieren lassen. Das kostet ein paar Euro. Frag mal nach.
Das ist falsch.
Ein angemeldetes Fahrzeug muss eine gültige HU haben, egal wo es steht.
OK, aber wenn auch das stimmt, was Hanghuhn72 unten schreibt. Bin ich ja drauf angewiesen, dass der Beamte mir glaubt, dass es wirklich unbewegt in der Garage stand. Wie soll ich das beweisen?
Der Beweis ist das es noch angemeldet ist. Die Polizei achtet auf Tüv Plaketten. Die hätten dich längst erwischt.
Außerdem muß man da nix beweisen wieso? Ist doch nicht verboten ein angemeldetes Auto ohne Tüv in der Garage stehen zu haben.
Das brauchst Du nicht beweisen, denn die Ordnungswidrigkeit "Fahrzeug nicht zur hU vorgeführt" ist nicht davon abhängig, ob du das Fahrzeug benutzt oder auf privatem Grund parkst, sondern einzig davon, ob es zum Strassenverkehr zugelassen ist.
Du hast also die Owi schon begangen, kannste eh nicht mehr rückgängig machen.
Ja, ich weiß doch. Ich mein den Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle.
Super, vielen Dank. Woher weißt Du dass die es bei euch nicht ahnden. Aus Erfahrung? Oder teilen die das auf Rückfrage mit? Vielleicht frage ich mal einen örtlich Gebrauchtwagenhändler, die wissen das sicherlich. Habe gerade gelesen, dass es max. 60 EUR und 1 Punkt sein kann. Notfalls nehme ich das in Kauf. Ist jetzt nicht soo schlimm.