Auto in Graben gerutscht - erst später bei Polizei gemeldet?
Ich bin dummerweise mit meinem Auto auf einer Landstraße bei nasser Fahrbahn weggerutscht, habe dabei einen Leitpfosten mitgenommen und bin ein paar Meter durch die Wiese gerutscht. Am Auto oder sonst sind keine Schäden entstanden und ich bin normal weitergefahren.
Es war ein Zeuge vor Ort, mit dem ich auch nur kurz ein paar Worte gewechselt habe und der auch sonst nicht erwähnt hätte, dass ich mich bei der Polizei melden sollte. Ich selbst habe in der Situation einfach nicht daran gedacht und habe deswegen erst später die Polizei verständigt. Der Polizei habe ich dann mitgeteilt, dass ich dort einen Leitpfosten umgefahren habe und mir wurde gesagt, dass es überprüft würde und dass ich mit nichts weiterem zu rechnen hätte, wenn kein Schaden entstanden wäre. Falls Schäden vorhanden wären, müsste ich mit einer Anzeige wegen Unfallflucht rechnen.
Muss ich jetzt noch auf eventuelle Konsequenzen wegen Schäden an der Wiese o.ä. einstellen?
Vielen Dank
Wieviel Zeit ist genau zwischen dem Vorfall und Deiner Selbstanzeige bei der Polizei vergangen ?
Rund 4 Stunden. Jedoch habe ich lediglich meine Kontaktdaten telefonisch an die Polizei weitergegeben und bin mir nicht sicher, ob dies überhaupt als Selbstanzeige gewertet wird.
4 Antworten
Kann sein, muss aber nicht. (Wiese)
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Naja du hast einen Leitpfosten mitgenommen und eventuell die Wiese beschädigt. Könnte man schon als Fahrerflucht interpretieren.
Aber es wird wohl nichts mehr auf dich zukommen.
Kann man konkret sagen, wann eine Wiese als beschädigt gilt und wann nicht?
Wenn Du großes Glück hast , der Sachschaden nur relativ gering ist , und die Polizei Art und Form Deiner "Selbstanzeige" so akzeptiert , dann könntest Du unter die "24 Stunden Regel" fallen .
In diesem Falle stünden die Chancen dann relativ gut , daß der Staatsanwalt oder ein Richter von einer möglichen Klageerhebung , bzw. Verurteilung wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" trotz möglicher Beanzeigung durch die Polizei aus sachverhaltlichen Gründen absehen .