Auszugsgenehmigung genehmigt Jobcenter?
Ich bin 18 Jahre alt und ich hatte am Montag einen Termin für eine Auszugsgenehmigung Nähe Hamburg. Die wurde mir jetzt genehmigt und ich darf in Hamburg auf Wohnungssuche gehen.
Habe mich Stattdessen in Hamburg beim Jobcenter gemeldet die haben mir nur die mitobergrenze erklärt.
Sollte ich aber nicht noch Papiere eigentlich bekommen bevor ich mich auf die Suche mache?
Wie ist das mit einen Dringlichkeitsschein oder einen Wohnberechtigungsschein ohne das wird es doch eine Weile dauern oder nicht ?
3 Antworten
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Wenn die Auszugsgenehmigung papierschriftlich vorliegt, kannst Du auf Wohnungssuche gehen.
Ein Wohnberechtigungsschein erweitert nur die Suchmöglichkeiten.
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Das wäre aber sinnvoll. Sonst kann das Jobcenter sonst was behaupten.
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Wohnberechtigungsschein und Dringlichkeitsschein ist nicht Sache vom Jobcenter. Da musst du dich selbst drum kümmern. Frag mal bei deinem Rathaus / Bezirksamt nach
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Einen Wohnberechtigungsschein musst du bei der Gemeinde (Bürgeramt) beantragen. Das ist nicht Sache des JobCenters.
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Muss ich das dann in mein Landkreis nachfragen oder in Hamburg wo ich eine Wohnung suche ?
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Du bist ja hoffentlich noch nicht ausgezogen. Eine Wohnung musst du schon selbst suchen. Und dann am neuen Wohnort, kannst du den WBS beantragen.
Hab die nicht schriftlich bekommen