Ausziehen wenn Eltern Hartz4 haben?

13 Antworten

Das ausziehen kann dir dann natürlich nicht verboten werden.

Wenn du aber vorher beim Jobcenter deinen Auszug bzw.die Kostenübernahme für deine Wohnkosten nicht beantragst und bewilligt bekommen würdest, dann zahlt dir das Jobcenter schon mal nichts für diese Kosten.

Würdest du dann dennoch ohne diese Zusicherung ausziehen und zur Freundin und deren Eltern ziehen, dann würdest du zumindest theoretisch erst einmal einen Anspruch haben, solange du und deine Freundin keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdet und ihr euren Bedarf aus dem anrechenbaren Einkommen deiner Freundin decken könntet.

Mit den Eltern der Freundin könntest du keine BG - bilden, auch eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) wäre hier nicht möglich, sie wären dir gegenüber also nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Aber selbst wenn du mit deiner Freundin eine BG - bilden würdest, hättest du Anspruch auf ALG - 2, wenn deine Freundin kein oder nur wenig Einkommen hätte.

Dir stünde dann zwar immer noch kein Geld für die Wohnkosten zu, aber dir stünde dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und zwar in der Höhe wie er dir bei deinen Eltern zugestanden hätte.

Ab 18 wären das dann 339 €, abzüglich eigenem anrechenbaren Einkommen.

Da deine Eltern selber ALG - 2 beziehen, sollten sie dir dann zumindest das Kindergeld nachweislich zukommen lassen, denn wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und von ihnen nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest, steht dir zumindest das Kindergeld zu.

Kannst du auch bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, findest du im Internet zum ausdrucken, dann würdest du es selber auf dein Konto bekommen.

Deine Eltern hätten auch nicht wirklich etwas vom Kindergeld wenn sie es dir nicht zukommen lassen würden, da es dann als ihr Einkommen auf ihren Bedarf angerechnet würde und ihre Leistungen dementsprechend gekürzt würden.

Wenn dann z.B. die Mutter das Kindergeld beziehen würde und sonst kein anderes Einkommen hätte auf das sie schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte sie in der Regel max.30 € Versicherungspauschale geltend machen, sie hätten dann also im Normalfall dann 30 € mehr im Monat.

Ab 18 Jahren stünden dir ohne weitere Einkommen wie z.B. Erwerbseinkommen auch diese min.30 € Versicherungspauschale zu, würde bedeuten, wenn du diese 204 € Kindergeld bekommen würdest, dürfte das Jobcenter max.174 € als anrechenbares Einkommen auf deine 339 € Regelbedarf anrechnen, es bliebe dann noch ein Bedarf von angenommen 165 € und diese müsste dir das Jobcenter als Aufstockung zahlen, sollte kein weiteres Einkommen dazu kommen, also z.B. vorrangige Leistungen wie z.B. Bafög.

Musst aber bedenken, sollten die Wohnkosten deiner Eltern nach deinem Auszug nicht mehr angemessen sein, dann würden deine Eltern auch ein Problem bekommen, denn dann würden diese in der Regel für max.weitere 6 Monate anerkannt und übernommen.

Sie müssten sich dann im schlimmsten Fall innerhalb dieser Übergangszeit selber eine angemessene Wohnung suchen, sollten sie die unangemessenen Kosten nicht anderweitig senken ( z.B. Untervermietung ) können bzw.den Differenzbetrag dann aus ihrem Regelbedarf bzw.Einkommen nicht selber zuzahlen können.

Nur Nebenkosten ? Was ist mit den Kosten für Lebensmittel und Kleidung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Fremde dich kostenlos durchfüttern. Wirst du arbeiten gehen?

Das amt kann dir nicht verbieten auszuziehen solange du kein Geld vom amt bekommst! Die frage ist wo willst du genug Geld dafür herbekommen außerdem welche Nebenkosten außer strom Wasser und Heizung! ?

Nehmen wir mal an du brauchst 100 €für die Nebenkosten und was ist dan mit allem anderen zum leben Brauchst du Dan zb 230-300 zum leben!

Dan kommt zb nch die Fahrtkosten zur Ausbildung dazu und auch da hast du einiges an kosten am Anfang! Und was ist wen die Beziehung keine 4 Jahre mehr dauert ?

Dir wird nur in Härtefällen eine Wohnung finanziert, wenn du unter 25 bist - wenn du beispielsweise vorweisen kannst, dass du unter den Umständen bei deinen Eltern nicht mehr leben kannst.

Wenn du vor hast, nach der Schule arbeiten zu gehen und eine Ausbildung zu machen, hat sich das Thema erledigt.

Und wenn du keine Ausbildung findest oder weiter zur Schule gehen möchtest (weiß ja nicht, welchen Abschluss du machst), lassen sich die Nebenkosten ja auch locker mit einem 450€-Job bewältigen. Da ist dann das Amt nicht zwingend notwendig.

Ansonsten geh doch morgen einfach mal zu den offenen Sprechstunden im Jobcenter in deiner Städteregion, die können dir das am besten sagen.

Liebe Grüße.

Du kannst hinziehen wohin Du willst --- es ist nur eine Frage der Finanzierung ...

wer kommt für Dich (Lebensunterhalt) und die Nebenkosten auf?

gehst Du arbeiten? verdienst Du Geld?

füttern Dich die eltern der Freundin mit durch?