Ausziehen in der ssw (Jobcenter)?

3 Antworten

Wenn es um die Frage geht, ob das Jobcenter höhere § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung für angemessen hält, wenn man ein Kind erwartet,

muss man wissen, dass diese Leistung von der jeweiligen Gemeinde kommt, nicht vom Bund. Also entscheidet die jeweilige Gemeinde über die Übernahme der Bedarfe, und auch darüber, ob sie eine vorherige "Zusicherung" nach Absatz 4 § 22 gibt.

Beispielsweise schreibt die Gemeinde Bremen auf Seite 4 hier:

Schwangerschaften (grundsätzlich ab der 12. Schwangerschaftswoche) und die Ausübung eines Umgangsrechts für ein leibliches, minderjähriges Kind von mehr als 120 Tagen und mehr pro Jahr führen zu einem Richtwert mit einem jeweils weiteren Familienmitglied.

Google also einfach mal nach "Angemessenheit *Name deiner Gemeinde*".

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Baby zählt erst ab der Geburt als "Person".

Wie hoch nach der Geburt die maximal angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sein dürfen, erfährst Du vom zuständigen Jobcenter.

Solange dein Kind in deinem Bauch ist , zählst du als eine Person.