Ausversehen jemanden ungebraucht?

2 Antworten

Wenn man keine Absicht bei der Handlung unterstellen kann, die zum Tod geführt hat, ist das ein Unfall und weiter gar nichts.

Beispielsweise wenn man selbst stolpert, und dabei jemanden anrempelt, der dann blöd irgendwo runtersegelt und sich blöder Weise den Hals bricht.

Wenn man absichtlich irgendwas getan hat, was zum Tot geführt hat, die Tötung aber selbst nicht beabsichtigt hat, würde es auf fahrlässige Tötung hinauslaufen.

Mindestens Körperverletzung mit Todesfolge. Je nach tatsächlichem Hergang des Geschehens kann aber auch Totschlag draus werden. Dies gilt für vorsetzliche Handlungen. Bei einem wirklichen Unfall, was bei gezieltem Schubsen nicht mehr wirklich gegeben ist, fahrlässige Tötung.


BeviBaby  23.11.2021, 12:41

Wenn jemand 'ausversehen' jemand anderen Schubst, dann ist eigentlich impliziert, dass kein Vorsatz dahintersteht, würde ich sagen. Da kann man nicht mit Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge rangehen, denke ich. Da kommen dann nur Fahrlässigkeitsgeschichten in Betracht.

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ART71  23.11.2021, 13:00
@BeviBaby

Aktives Schubsen hat schon was von Vorsatz weil nicht mehr völlig ausversehen. Kommt natürlich immer auf die Umstände an, ob der Schubser aus dem nichts kam oder eine spielerische Rangelei voraus ging.

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