Ausversehen jemanden ungebraucht?
NEIN ES NICHTS PASSIERT
ich frage nur so
wenn ausversehen jemand einen anderen schubst und der andere ausversehen dabei stirbt, welche Strafe gibt es dann für diese Person ?
2 Antworten
Wenn man keine Absicht bei der Handlung unterstellen kann, die zum Tod geführt hat, ist das ein Unfall und weiter gar nichts.
Beispielsweise wenn man selbst stolpert, und dabei jemanden anrempelt, der dann blöd irgendwo runtersegelt und sich blöder Weise den Hals bricht.
Wenn man absichtlich irgendwas getan hat, was zum Tot geführt hat, die Tötung aber selbst nicht beabsichtigt hat, würde es auf fahrlässige Tötung hinauslaufen.
Mindestens Körperverletzung mit Todesfolge. Je nach tatsächlichem Hergang des Geschehens kann aber auch Totschlag draus werden. Dies gilt für vorsetzliche Handlungen. Bei einem wirklichen Unfall, was bei gezieltem Schubsen nicht mehr wirklich gegeben ist, fahrlässige Tötung.
Wenn jemand 'ausversehen' jemand anderen Schubst, dann ist eigentlich impliziert, dass kein Vorsatz dahintersteht, würde ich sagen. Da kann man nicht mit Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge rangehen, denke ich. Da kommen dann nur Fahrlässigkeitsgeschichten in Betracht.