Austritt katholische Kirche Bayern - besonderes Kirchengeld?
Hi!
Ich möchte austreten, schon lange überfällig. Meine Frau möchte aber bleiben. Jetzt habe ich gehört, dass sie (bei Zusammenveranlagung) mehr Steuer zahlen müsste, das besondere Kirchengeld. Allerdings lese ich auf diversen Seiten, dass es dieses besondere Kirchengeld in Bayern nicht mehr gibt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Würde sie dann mehr zahlen oder nicht?
Danke!!!
5 Antworten
Wenn die Kirchenaustritte in Bayern, wie in vielen Bundesländern, über das Amtsgericht abgewickelt werden, kannst du dort nachfragen, ansonsten beim Finanzamt.
So ist es. Es ist meines Wissens das einzige Bundesland, wo die Kirche selbst die Kirchensteuer erhebt bzw. einzieht. Alle anderen Bundesländer machen das über die Finanzämter, die dafür je nach Bundesland zwischen 2 und 4% der Kirchensteuer als Aufwandsentschädigung erhalten.
Kirchensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Bei getrennter Veranlagung nur auf das Einkommen deiner Frau, bei gemeinsamer Veranlagung im Prinzip auch auf dein zu versteuerndes Einkommen, da gemeinsame Veranlagung.
Das besondere Kirchgeld wird nur von den Pfarreien erhoben und fällt natürlich bei Kirchenaustritt weg, zumindest dein Teil. Wobei man sagen muss, in der Regel ist das nur als Bitte formuliert, obwohl es da einen rechtlichen "Anspruch" darauf gibt. So wird das zumindest bei uns erhoben. Dazu kommt, dass das besondere Kirchgeld kein prozentualer Betrag wie bei der Kirchensteuer ist, sondern ein pro Kopf Betrag, der allerdings sehr niedrig ist. Ich weiß jetzt nicht genau, wie hoch der ist, da ich immer deutlich mehr spende, aber ich meine der ist bei 3 Euro pro Jahr und Person, also eigentlich nicht der Rede wert. Der Unterschied zur Kirchensteuer besteht darin, dass das besondere Kirchgeld zu 100% in der Pfarrgemeinde verbleibt.
Also mein Finanzamt hat mir erklärt, sie erheben das besondere Kirchgeld nur, wenn ich aus der Kirche austrete, meine Frau aber Mitglied bleibt und selbst keine Kirchensteuer entrichtet. Sobald sie mit ihrem Einkommen kirchensteuerpflichtig ist, entfällt das Kirchgeld bei der Zusammenveranlagung. Allerdings gilt das für NRW.
Ich würde im Zweifel einfach mal bei deinem FA nachfragen.
In Bayern wende Dich an das Kirchensteueramt Deiner Diözese, dort sind m.W. nicht die Finanzämter zuständig.
betrifft nur die kirchensteuer,kirchgeld ist was anderes
Ein ziemlich kompliziertes Thema.
Nein, in Bayern geht das über die Einwohnermeldeämter.
Das Finanzamt hat in Bayern mit der Kirchensteuer nichts zu tun. Da wird die Kirchensteuer von der Kirche selbst anhand der vom Finanzamt übermittelten Einkommensteuer berechnet und erhoben. Es gibt in allen bayrischen Diözesen eigene Kirchensteuerämter.