Muss ich Kirchengeld bezahlen in der Katholischen Kirche?
Hallo, ich hab ein Schreiben bekommen, dort steht ich soll Kirchgeld für 2023 bezahlen, sogar mit Überweisungs Träger. Dort steht drinnen das es Pflicht ist, jetzt frag ich mich was das ganze bringen soll und ob ich das bezahlen muss? Ich selbst bin Arbeitnehmer und bekomme mehr als einer der an Armut kratzt, heißt ich bin anscheinend Verpflichtet zuzahlen. Bin Volljährig und wohne in Bayern, Unterfranken und bin Katholik.
6 Antworten
Das Kirchgeld kommt der Gemeinde zugute, der Du angehörst. Es wird nicht eingeklagt, falls Du nicht bezahlst, ist aber bei Zahlung steuerlich abzugsfähig, falls Du eine Steuererklärung abgibst.
Giwalato
ja, wenn du arbeitest und nicht aus der Kirche ausgetreten bist, musst du Kirchensteuer zahlen.
Nachtrag:
ah ok, ich wusste nicht, dass in Bayern wieder mal ein Sonderweg beschritten wird,
In Bayern sind es nur 8% Kirchensteuer von der Lohnsteuer, statt 9 wie in anderen Ländern. Deshalb gibt es das Kirchgeld, das für die eigene Kirchengemeinde gedacht ist. Es wird nicht eingezogen.
Salve
Ich denke das wird vom Gehalt abgezogen. Automatisch.
Was es dir bringt? Du finanzierst damit deine Glaubensgemeinschaft.
Bist du praktizierend?
FG, ;)
Ah ok. Bei uns gibt es das nicht. Jeder, egal ob Muslim, Atheist, Evangelischer, etc. zahlt Steuern für die Kirche, denn bei uns ist die katholische Kirche verstaatlicht, also Kirche und Staat zusammen.
In Deutschland zahlen nur Katholiken und Lutheraner Kirchensteuern., indem ihnen 9 % von der Lohnsteuer abgezogen wird. In Bayern wird nur 8 % abgezogen an Kirchensteuern, deshalb noch zusätzlich das Kirchgeld von 1 % für die jeweilige Pfarrei. Kirche und Staat sind getrennt, aber der Staat zieht auf Grund einer Abmachung für die Kirche die Steuern ein.
Die evangelische Kirche ist hier eine Art Verein. Gibt nicht so viele.
Nur die katholische Kirche ist die Staatskirche.
Der Arbeitgeber zahlt das , mit Abzug von deinem Lohn.
Es geht nicht um die Kirchensteuer, sondern um das sog. kirchgeld für die Pfarrgemeinde. Das gilt nur für Bayern.