Austritt aus der BRD

3 Antworten

Eine andere Staatsbürgerschaft erwerben, dann kannst du die deutsche ablegen.


Falls du auf das anspielst, was ich vermute (nämlich das Geschwurbel von "Drittes Reich existiert noch und BRD ist eine GmbH"): Ewiggestrige können wir sowieso nicht gebrauchen, gute Reise und komm nie wieder zurück.


Brauhaus 
Beitragsersteller
 14.05.2011, 18:34

Hallo Trilobit,

das hat nichts mit 3 Reich, Rechts,oder sonstwas zu tun und ich gehöre auch keiner solchen Grupierungen an.

wenn eine BRD Behörde dies schreibt ist das eine Legetime Frage.

zu deiner Info, das Bundesministerium der Justiz Bestätigt ja selbst Besatzungsrecht und kann mann Legetim nachfragen.

Mfg

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PatrickLassan  16.08.2012, 13:26
@Brauhaus

das Bundesministerium der Justiz Bestätigt ja selbst Besatzungsrecht und kann mann Legetim nachfragen.

Unfug. Wer nicht einmal weiß, was 'legitim' bedeutet und es nicht einmal richtig schreiben kann, sollte mit der Auslegung von Gesetzen vorsichtig sein, da ihm alle Grundkenntnisse fehlen.

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Brauhaus 
Beitragsersteller
 14.05.2011, 18:34

Hallo Trilobit,

das hat nichts mit 3 Reich, Rechts,oder sonstwas zu tun und ich gehöre auch keiner solchen Grupierungen an.

wenn eine BRD Behörde dies schreibt ist das eine Legetime Frage.

zu deiner Info, das Bundesministerium der Justiz Bestätigt ja selbst Besatzungsrecht und kann mann Legetim nachfragen.

Mfg

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Da würde ich wieder bei diesem "Geschäftsbereich der BRD" nachfragen.

laut eines Antwortschreibens eines Geschäftsbereichs der BRD, soll es möglich sein, sich von der BRD zu lösen.

Das Schreiben würde ich gern mal sehen.

wenn dies möglich sei, wäre dies dann möglich durch eine Personenstandsänderungserklärung..

Nein. Eine Personenstandserklärung, in der man erklärt, eine natürliche Person zu sein, ist so ziemlich der größte anzunehmende Unfug. Jeder Mensch ist eine natürliche Person, das muss man nicht erklären.


SirLemonade  14.07.2016, 17:24

Doch, muss man. Laut internationalem Namensrecht sind kleingeschriebene Namen natürliche und großgeschriebene Namen juristische Personen. 

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PatrickLassan  14.07.2016, 19:17
@SirLemonade

Ist das ernst gemeint? Falls ja:

Es gibt kein internationales Namensrecht, und der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen hat nichts damit zu tun, wie ein Name geschrieben wird.

Fazit: Reichsdeppen-Quark.

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