Außergerichtlicher Schuldenvergleich / Schuldenerlass Erfolgsaussicht?

3 Antworten

Schlecht, denn sie wird hin wie her auch bei einem teilweisen Verzicht nichts zahlen.

Sinn ergäbe das nur, wenn sie die glaubhafte Zusicherung einer Teilzahlung machen könnte.


Dodiy095 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 13:28

Erstmal Danke für deine Antwort.

Mit Schuldenerlass meinte ich nicht die komplette Summe sondern ca. 50% der Gesamtforderung, bei ihr also 3000€.

Wenn der Gläubiger auf die Hälfte verzichten würde, würde ich die Summe in wenigen Raten abbezahlen.

Würden Sie das versuchen über eine Schuldnerberatung oder doch lieber P-Insolvenz anmelden, da Gläubiger sowieso ablehnt?

Danke im Voraus.

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Interesierter  05.07.2024, 13:34
@Dodiy095

Dass sie die Hälfte kurzfristig zahlen kann, erscheint mir eher unglaubwürdig.

Woher soll das Geld kommen?

Falls sie das plausibel aufzeigen kann, stehen die Chancen auf einen Vergleich ganz gut.

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Dodiy095 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 13:37
@Interesierter

Wie ich geschrieben habe würde ich die Summe bezahlen.

LG

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Interesierter  05.07.2024, 13:42
@Dodiy095

Das hatte ich überlesen. Sorry.

Wenn das von deiner Seite aus käme, könnte es gut sein, dass die Bank mitmacht.

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Genau genommen, könnte sie sich einfach auf den Standpunkt stellen, "Bei mir ist nichts zu holen". Sie liegt unter dem Pfändungsfreibetrag und braucht ihre Bonität ja niemandem vorzuweisen.

Aber aus dem gleichen Grund, wird sich kein Gläubiger auf einen Vergleich einlassen, wenn er sowieso kein Geld bekommt.


Dodiy095 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 13:24

Erst einmal Danke für Ihre Antwort.

Das ist richtig, meine Mutter könnte einfach auch nichts machen, da bei Ihr sowieso nichts zu holen ist oder in die P-Insolvenz gehen, allerdings meine ich mit Schuldenerlass nicht die kompletten Schulden, sondern das der Gläubiger auf z.B. 50% also in ihrem Fall 3000€ verzichtet. Ich würde die 3000€ dann bezahlen, damit sie schuldenfrei ist.

Ist sowas möglich oder sollte man es gar nicht erst versuchen?

LG

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DerHans  05.07.2024, 13:27
@Dodiy095

Wenn du eine Einmalzahlung anbietest, wäre das möglich. Auch der Gläubiger nimmt ja lieber 3.000 € bevor er gar nichts bekommt. Das kann man aber tatsächlich außergerichtlich machen.

Natürlich solltest du das nur DANN tun, wenn dann gewährleistet ist, dass sie nicht neue Schulden macht (Versandhandel & Co.)

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Bei Banken ist ein Vergleich nicht einfach. Versuchen kann sie es aber auf jeden Fall. Wichtig dabei ist eben nur das sie auch was anbieten kann.

Wenn sie also beispielsweise 4.000,-€ bar anbietet und dafür die restlichen Schulden erlassen bekommt könnte es klappen.

Für das Versprechen alleine das sie dann künftig bezahlt wird sich keine Bank einlassen.