Außergerichtlicher Schuldenvergleich / Schuldenerlass Erfolgsaussicht?
Hi, meine Mutter ist schwer Herzkrank und hat um die 6000€ Kreditschulden. Die Schulden lagen vor 8 Monaten bei 5600€ und jetzt bei 6000€, da noch Gerichtsvollzieher und Anwaltskosten dazu kamen.
Meine Mutter ist arbeitsunfähig, was sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die nächsten Jahre auch nicht mehr ändern wird. Sie war vor 2 Monaten bei einer Schuldnerberatung und dort wurde ihr zu einer P-Insolvenz geraten oder das man es evtl. außergerichtlich klärt.
Wie hoch stehen die Chancen, dass der Gläubiger, in Ihrem Fall eine Bank auf ein Teil des Geldes verzichtet? Wenn meine Mutter eine P-Insolvenz machen würde, bekommt der Gläubiger soweit ich weiß ja kein Geld, da meine Mutter weniger als 1410€ Einkommen hat und der Gerichtsvollzieher hat auch nichts gepfändet, da sie nichts von wert hat.
Wie stehen da die Erfolgschancen, wenn man von einem Schuldnerberater einen außergerichtlichen Schuldenvergleich mit Schuldenerlass anfragt?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schlecht, denn sie wird hin wie her auch bei einem teilweisen Verzicht nichts zahlen.
Sinn ergäbe das nur, wenn sie die glaubhafte Zusicherung einer Teilzahlung machen könnte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dass sie die Hälfte kurzfristig zahlen kann, erscheint mir eher unglaubwürdig.
Woher soll das Geld kommen?
Falls sie das plausibel aufzeigen kann, stehen die Chancen auf einen Vergleich ganz gut.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das hatte ich überlesen. Sorry.
Wenn das von deiner Seite aus käme, könnte es gut sein, dass die Bank mitmacht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Genau genommen, könnte sie sich einfach auf den Standpunkt stellen, "Bei mir ist nichts zu holen". Sie liegt unter dem Pfändungsfreibetrag und braucht ihre Bonität ja niemandem vorzuweisen.
Aber aus dem gleichen Grund, wird sich kein Gläubiger auf einen Vergleich einlassen, wenn er sowieso kein Geld bekommt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Erst einmal Danke für Ihre Antwort.
Das ist richtig, meine Mutter könnte einfach auch nichts machen, da bei Ihr sowieso nichts zu holen ist oder in die P-Insolvenz gehen, allerdings meine ich mit Schuldenerlass nicht die kompletten Schulden, sondern das der Gläubiger auf z.B. 50% also in ihrem Fall 3000€ verzichtet. Ich würde die 3000€ dann bezahlen, damit sie schuldenfrei ist.
Ist sowas möglich oder sollte man es gar nicht erst versuchen?
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Wenn du eine Einmalzahlung anbietest, wäre das möglich. Auch der Gläubiger nimmt ja lieber 3.000 € bevor er gar nichts bekommt. Das kann man aber tatsächlich außergerichtlich machen.
Natürlich solltest du das nur DANN tun, wenn dann gewährleistet ist, dass sie nicht neue Schulden macht (Versandhandel & Co.)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei Banken ist ein Vergleich nicht einfach. Versuchen kann sie es aber auf jeden Fall. Wichtig dabei ist eben nur das sie auch was anbieten kann.
Wenn sie also beispielsweise 4.000,-€ bar anbietet und dafür die restlichen Schulden erlassen bekommt könnte es klappen.
Für das Versprechen alleine das sie dann künftig bezahlt wird sich keine Bank einlassen.
Erstmal Danke für deine Antwort.
Mit Schuldenerlass meinte ich nicht die komplette Summe sondern ca. 50% der Gesamtforderung, bei ihr also 3000€.
Wenn der Gläubiger auf die Hälfte verzichten würde, würde ich die Summe in wenigen Raten abbezahlen.
Würden Sie das versuchen über eine Schuldnerberatung oder doch lieber P-Insolvenz anmelden, da Gläubiger sowieso ablehnt?
Danke im Voraus.