Ausnahmen beim Alter Polizei?

5 Antworten

Editiert, da unterschiedliche Aussagen auf den Webseiten und keine Lust das auszudiskutieren.


Sirius66  06.10.2021, 21:56

Die Ausnahmen betreffen nur das Höchstalter. Das kannst du in den FAQs nachlesen.

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Leestiger  06.10.2021, 22:28
@Sirius66

Und in dem Link von Mir steht es nicht so.. Das wiederspricht sich klar!

Da steht "allgemein" ( und nicht nur beim Höchstalter) Ausnahmen möglich?

Bei der Bundespolizei ist es ja auch 16 Jahre...

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Sirius66  06.10.2021, 22:43
@Leestiger

Altes Thema .... Es widerspricht sich nichts. Du liest nur nicht zu Ende, nicht sinnerfassend oder interpretierst falsch.

Lies bitte WEITER! In den FAQs der Einstellungsvoraussetzungen! In deinem eigenen Link!

Wie alt muss ich mindestens sein?

Hierzu ist das Alter bei Ein­stel­lung maß­geb­lich. Das Min­dest­al­ter an die­sem Tag be­trägt 16,5 Jah­re.

ENDE!

Wie alt darf ich höchstens sein?

Für ei­ne Ein­stel­lung zur Aus­bil­dung im mitt­le­ren Po­li­zei­voll­zugs­dienst gilt das Höchst­al­ter am Ein­stel­lungs­tag von 32 Jah­ren (d.h. das 33. Le­bens­jahr darf noch nicht voll­endet sein).
Für ei­ne Ein­stel­lung zum Stu­di­um im ge­ho­be­nen Po­li­zei­voll­zugs­dienst gilt das Höchst­al­ter am Ein­stel­lungs­tag von 33 Jah­ren (d.h. das 34 Le­bens­jahr darf noch nicht voll­endet sein).
Aus­nah­men sind mög­lich. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen er­hältst du bei dei­ner zu­stän­di­gen Ein­stel­lungs­be­ra­tung.
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Leestiger  06.10.2021, 22:46
@Sirius66

Und in meinem Link der BW- Polizei steht

  • Am Ein­stel­lungs­tag zwi­schen 16,5 und 32 Jah­re alt (Aus­nah­men sind mög­lich)

Da wird nicht unterschieden ob die Ausnahme nur fürs Höchstalter gilt...

Ist nicht meine verdammte Seite, die das schreibt..

Wird mir aber zu blöd - ich editiere das weg, keine Lust heute..

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Sirius66  06.10.2021, 22:50
@Leestiger

Warum ist das so anstrengend mit dir? Es ist auch nicht meine Seite, aber ich verstehe, dass sich etwas in Klammern NUR auf das unmittelbar zuvor Geschriebene bezieht.

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Das Alter steht fest.

Die Polizei macht da in der Regel keine Ausnahmen.

Ruf doch einfach Mal beim Einstellungsberater an und frag nach.

Gruß DayX19

Da musst du wohl bis nächstes Jahr warten. Ggf. könntest du in dem Jahr zur Überbrückung einen Freiwilligen Dienst machen.


NameNotFound532 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 16:23

Oder muss ich mich wieder bewerben und auf eine Zusage hoffen ?

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JayCeD  06.10.2021, 16:24
@NameNotFound532

Du wirst dierek eine Absage bekommen, weil du die Voraussetzungen nicht erfüllst.

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NameNotFound532 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 16:22

Bekomme ich dann von der Polizei eine zusage und überbrücke das Jahr mit einem freiwilligen Dienst damit ich dann im nächsten Jahr durchstarten kann ?

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Sirius66  06.10.2021, 22:51
@NameNotFound532

Nein. Du machst ja ein Eignungsverfahren. Dies gilt nur für ein Bewerbungsjahr.

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Deine Frage kann nur der Einstellungsberater des Bundesland/Bundespolizei wo Du dich bewerben willst beantworten.

Von Polizeibeamten werden Antworten erwartet, das als kollegialen Ratschlag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sirius66  06.10.2021, 21:59

Diese Frage beantwortet die Website der Polizei BaWü!

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NameNotFound532 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 16:27

Sind sie Polizist ,

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Udavu  06.10.2021, 16:31
@NameNotFound532

Ich war Polizeibeamter ( LPB*), bevor ich in die freie Wirtschaft/Sicherheitsbranche wechselte.

*LPB-Leitender Polizeibeamter/gehobener Polizeivollzugsdienst.

Meine Hinweis war nicht böse gemeint, sondern sollte dich zum nachdenken bringen. Von Polizeibeamten erwartet man Antworten, keine Fragen !

Beherzige das und "ermittle" immer erst einmal selber, bevor Du fragst.

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