Ausnahmen beim Alter Polizei?
Hey
wollte eine Ausbildung bei der Polizei im mittleren Dienst machen
habe gehört Mann muss in BW 16 1/2 Jahre alt sein um anfangen zu können
ich wäre am ausbildungsbeginn gerade 16
gibt es da Ausnahmen wie bei der mindestgröße oder ist das Alter fest geregelt
und welche anderen Möglichkeiten bzw. Lösungen gibt es dann für mich ?
LG
5 Antworten
Das Mindestalter beträgt in BaWü 16,5 Jahre. Punkt. Fix. Ende der Durchsage.
Beim Höchstalter von 32 werden Ausnahmen gemacht.
Beides ist in den FAQs nachzulesen.
https://www.polizei-der-beruf.de/faq/faq-einstellungsvoraussetzungen/
Gruß S.
Editiert, da unterschiedliche Aussagen auf den Webseiten und keine Lust das auszudiskutieren.
Altes Thema .... Es widerspricht sich nichts. Du liest nur nicht zu Ende, nicht sinnerfassend oder interpretierst falsch.
Lies bitte WEITER! In den FAQs der Einstellungsvoraussetzungen! In deinem eigenen Link!
Wie alt muss ich mindestens sein?
Hierzu ist das Alter bei Einstellung maßgeblich. Das Mindestalter an diesem Tag beträgt 16,5 Jahre.
ENDE!
Wie alt darf ich höchstens sein?
Für eine Einstellung zur Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst gilt das Höchstalter am Einstellungstag von 32 Jahren (d.h. das 33. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein).
Für eine Einstellung zum Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst gilt das Höchstalter am Einstellungstag von 33 Jahren (d.h. das 34 Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein).
Ausnahmen sind möglich. Weitere Informationen erhältst du bei deiner zuständigen Einstellungsberatung.
Und in meinem Link der BW- Polizei steht
- Am Einstellungstag zwischen 16,5 und 32 Jahre alt (Ausnahmen sind möglich)
Da wird nicht unterschieden ob die Ausnahme nur fürs Höchstalter gilt...
Ist nicht meine verdammte Seite, die das schreibt..
Wird mir aber zu blöd - ich editiere das weg, keine Lust heute..
Warum ist das so anstrengend mit dir? Es ist auch nicht meine Seite, aber ich verstehe, dass sich etwas in Klammern NUR auf das unmittelbar zuvor Geschriebene bezieht.
https://www.polizei-der-beruf.de/faq/faq-einstellungsvoraussetzungen/
Ausnahmen nur beim Höchstalter.
Das Alter steht fest.
Die Polizei macht da in der Regel keine Ausnahmen.
Ruf doch einfach Mal beim Einstellungsberater an und frag nach.
Gruß DayX19
Da musst du wohl bis nächstes Jahr warten. Ggf. könntest du in dem Jahr zur Überbrückung einen Freiwilligen Dienst machen.
Oder muss ich mich wieder bewerben und auf eine Zusage hoffen ?
Du wirst dierek eine Absage bekommen, weil du die Voraussetzungen nicht erfüllst.
Bekomme ich dann von der Polizei eine zusage und überbrücke das Jahr mit einem freiwilligen Dienst damit ich dann im nächsten Jahr durchstarten kann ?
Nein. Du machst ja ein Eignungsverfahren. Dies gilt nur für ein Bewerbungsjahr.
Deine Frage kann nur der Einstellungsberater des Bundesland/Bundespolizei wo Du dich bewerben willst beantworten.
Von Polizeibeamten werden Antworten erwartet, das als kollegialen Ratschlag.
Ich war Polizeibeamter ( LPB*), bevor ich in die freie Wirtschaft/Sicherheitsbranche wechselte.
*LPB-Leitender Polizeibeamter/gehobener Polizeivollzugsdienst.
Meine Hinweis war nicht böse gemeint, sondern sollte dich zum nachdenken bringen. Von Polizeibeamten erwartet man Antworten, keine Fragen !
Beherzige das und "ermittle" immer erst einmal selber, bevor Du fragst.
Die Ausnahmen betreffen nur das Höchstalter. Das kannst du in den FAQs nachlesen.