Ausleihen?

6 Antworten

Das ist Diebstahl, ganz eindeutig. Ohne Einverständnis des Gläubigers ist das kein Ausleihen.

Das ist Diebstahl und gehört angezeigt.

Das ist schlicht und einfach Diebstahl.

Ehrenwertes verhalten von ihr das sie es in einigen Monaten zurückzahlt.

Nein natürlich nicht :-D

Das ist Diebstahl und das von einer Freundin. Traurig so etwas.

Die würde ich anzeigen und nie wieder Freundin nennen. Freunde machen so etwas nicht.