Ausländer die unsere Gesetze nicht akzeptieren abschieben?

Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen

Abschieben 62%
Nicht abschieben 38%

5 Antworten

Abschieben

Ich will jetzt gar nicht auf die Vorfälle in der Silvesternacht eingehen, sondern mal allgemein.

Was viele offenbar nicht wissen, die Genfer Flüchtlingskonvention schützt Flüchtlinge nicht, wenn sie im Gastland kriminelle Starftaten begehen oder sonst für das Gastland eine Gafahr darstellen. In diesem Falle hat der Flüchtling seinen Status verwirkt.

Die Flüchtlingskonvention gilt nicht für Kriegsverbrecher, Kriminelle oder Gangster. Als allgemeine Verpflichtungen müssen Flüchtlinge die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Gastland beachten.
https://www.br.de/nachricht/flucht-recht-montag-100.html

Eine Abschiebung würde also nicht grundsätzlich gegen geltendes internationales Recht verstoßen.

Natürlich würde man hierzulande trotzdem nicht abschieben, wenn dem Abgeschobenen im Heimatland zum Beispiel der Tod durch Hinrichtung droht.

Auch nehmen viele Länder ihre Staatsbürger nicht wieder zurück, wenn diese hier straffällig geworden sind. Aber das ist dann wieder eine Aufgabe unserer Politik.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

Mann kann Menschen ihre Nationalität nicht ansehen, zumindest nicht in einer pluralistischen Gesellschaft.

Straftäter, v.a. bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Leib und Leben Dritter, werden i.d.R. nach Verbüßen ihrer Haftstrafe immer abgeschoben, es ist aber meist eine Einzelfallentscheidung (Kinder und Jugendliche, die unter's Jugendstrafrecht fallen werden hier anders behandelt als Erwachsene und auch bei Erwachsenen verhält es sich anders, wenn sie z.B. deutsche Kinder haben, weil dann auch die Rechte der Kinder berücksichtigt werden müssen). Bei Bagatelldelikten wird nicht abgeschoben. zudem muss die Abschiebung möglich sein, d.h. dass Abschiebland sicher und die Nationalität muss geklärt sein. Beides häufig Punkte, die einer Abschiebung im Weg stehen.

Abschieben

Sie sind dann Gesetzesbrecher.

Weg mit ihnen!

Wir wollten ihnen helfen.

Wenn sie nicht wollen -- wir wollen dann auch nicht.

Nicht abschieben

Das Merkmal "Ausländer" und das Merkmal "Straffälligkeit" korrelieren zwar, doch ist dies als zufällig zu betrachten und erklärt nicht die genaue Motivation der Tat, die immer individuell ist. Wenn wir einen freiheitlichen Rechtsstaat wollen, dann sollten wir auch freiheitlich und nach Recht politisch organisiert leben. Wenn man eine Person verbannt, dann hat man nicht eine Macht ausgeübt, um Freiheit und Recht durchzusetzen, sondern weicht dem lediglich aus. Wer hier lebt, hat sowohl Freiheit und Recht zu akzeptieren und zwar ohne Drohung und Androhung von Strafe, sondern weil er, sie dieses Land eben freiheitlich und rechtliche genau so freiwillig will.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

HWOABD 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 15:09

Ja, jeder hat das Recht. Denn dürfen also in deinen Augen Ausländer weil sie ja so "Arme Flüchtlinge" sind alles tun? Wer so etwas tut hat in meinen Augen sein Bleiberecht verwirkt und wird ohne wenn und aber abgeschoben !

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