Ausgangsrechnungen versteuern?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage aus reiner Interesse.
Wenn man als Unternehmer (GmbH) eine Rechnung ausstellt und diese aber von dem Kunden nicht beglichen wird, muss man auf die Rechnung am Ende des Jahres die Körperschaftstr. und Gewerbesteuer zahlen? Bzw. wie verläuft da der Steuer-Prozess? Zum Jahresabschluss wird ja der Gewinn versteuert, aber wenn die Rechnung nicht beglichen ist, habe ich kein Gewinn erzielt.
Danke im Voraus!
Eli
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Buchhalterisch hast Du mit Einbuchung der Forderung den Gewinn schon realisiert. (Prinzip der periodengerechten Zuordnung). Damit wird sie auch in voller Höhe steuerwirksam.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Forderung bei Bilanzerstellung entsprechend zu bewerten. Wenn am Bilanzstichtag die Ausfallwahrscheinlichkeit bereits hinreichend festzustellen ist, dann wird eine sog. Einzelwertberichtigung vorgenommen (Vorsichtsprinzip). Dies wäre dann wieder gewinnmindernd.
Anders bei EÜR. Hier gilt § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip).
Bei der USt kommt es hingegen auf die Art der Versteuerung an. Bei einem SOLL-Versteuerer wird die USt im Zeitpunkt der Leistungserbringung fällig. Bei einem IST-Versteuerer erst mit eingehender Zahlung.
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Wenn man als Unternehmer (GmbH) eine Rechnung ausstellt und diese aber von dem Kunden nicht beglichen wird, muss man auf die Rechnung am Ende des Jahres die Körperschaftstr. und Gewerbesteuer zahlen?
Eine GmbH ermittelt ihren Gewinn mittels Bilanz (Betriebsvermögensvergleich).
Wenn du als GmbH eine Rechnung ausstellst, die noch nicht beglichen wurde, dann würde der Buchungssatz "Forderungen an Umsatzerlöse sowie USt" lauten und damit hättest du ja schon den Ertrag, der in deinem Gewinn drinsteckt und zu besteuern ist.
Zusammengefasst: Ja, musst du.
Bzw. wie verläuft da der Steuer-Prozess? Zum Jahresabschluss wird ja der Gewinn versteuert, aber wenn die Rechnung nicht beglichen ist, habe ich kein Gewinn erzielt
Du ermittelst den Gewinn (Umsätze -Aufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung) und der wird dann der Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer unterworfen. Und der Umsatz natürlich noch der Umsatzsteuer, sofern die GmbH keine Kleinunternehmerin ist.
Und doch, der Ertrag ist im Gewinn enthalten.
Nur ergänzend: Was anderes wäre es bei der Einnahmenüberschussrechnung, wo es nach dem Zu- und Abflussprinzip geht: Wenn keine Zahlung an dich geflossen wird, darf sie auch nicht im Gewinn auftauchen (Eine GmbH bilanziert aber).
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Also die Umsatzsteuer muss ich für den Beleg zahlen
Richtig.
aber am Ende des Jahres wird der Beleg nicht zu Gewinn berechnet
Doch wird er.
und deshalb muss ich für den Beleg keine Körp. Und Gewerbesteuer bezahlen.
Doch musst du.
Bei der Bilanz gilt das Aufwands- und Ertragsprinzip und da ist die Bezahlung einer Rechnung gewinnneutral.
Im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung wird gebucht:
Forderung als Lieferung und Leistung
an Ertrag
an USt
Mit der Buchung des Ertrages wird der Gewinn wirksam.
Die Bezahlung der Rechnung durch den Kunden ist lediglich eine gewinnneutrale Buchung als Aktivtausch:
Bank
an Forderung aus Lieferung und Leistung
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ergänzend: wenn am Bilanzstichtag schon abzusehen ist, dass die Forderung nicht beglichen wird, dann sind das wertbeeinflussende Tatsachen, die in der Bilanz abgebildet werden können und in der Regel sogar müssen (Vorsichtsprinzip, der Kaufmann darf sich nicht reicher machen als er ist). In diesem Fall würde eine Einzelwertberichtigung vorgenommen, der Wert der Forderung würde dann in der Bilanz gemindert, was zu einer Gewinnminderung führt. Im Ergebnis zahlst Du dann auf die nicht beglichene Forderung tatsächlich keine oder weniger KSt und GewSt.
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Körperschaft- und Gwerbesteuer wird nur auf den Gewinn berechnet
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Damit ich das nocmal Idiotensicher verstehe😅 Da die Rechnung nicht bezahlt wurde und kein Gewinn erzielt wurde, fliesst diese unbezahlte AR nicht zu Körperschaft und Gewerbesteuer. Richtig?
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Ja so isses
Falsch so ist es nicht. Eine GmbH ermittelt seinen Gewinn mittels Bilanz und nicht via EÜR.
Bei der Bilanz gilt das Aufwands- und Ertragsprinzip und da ist die Bezahlung einer Rechnung gewinnneutral.
Im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung wird gebucht:
Forderung als Lieferung und Leistung
an Ertrag
an USt
Mit der Buchung des Ertrages wird der Gewinn wirksam.
Die Bezahlung der Rechnung ist lediglich eine gewinnneutrale Buchung als Aktivtausch:
Bank
an Forderung aus Lieferung und Leistung
Danke für die Erklärung. Also die Umsatzsteuer muss ich für den Beleg zahlen aber am Ende des Jahres wird der Beleg nicht zu Gewinn berechnet (ausgegangen, dass der von Kunden nicht beglichen wurde) und deshalb muss ich für den Beleg keine Körp. Und Gewerbesteuer bezahlen. Richtig?