Taeglich Einahmen auf Konto einzahlen?Wasmuss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung der Bargeldeinnahmen vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen?
Einen schoenen guten Tag/Abend ihr lieben 🤗🙂Ich plane mich Mitte dieses Jahres als Kosmetikerin Selbstaendig zu machen ,dort werde ich viel mit Bargeld zu tun haben.Bei mir gibt es zudem die Besonderheit ,dass ich ein kostenlosses online Geschaeftskonto verwenden moechte wo es leider keine Bar Einzahlungsmoeglichkeit gibt .Ich muesste dann die Bar Einnahmen erst auf mein Privatkonto einzahlen(ich werde dafuer ein zweites Privatkonto eroeffnen, das nur fuer diesen Zweck bestimmt ist) und das Geld dann auf das Geschaeftskonto ueberweisen. Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet.Waere euch sehr ,sehr dankbar wenn Ihr mir bei folgenden Fragen helfen koenntet. Herzliche Gruesse an euch allen und einen schoenen Abend/Tag 😊🤗
1.Ist es zwingend erforderlich ,das ich am Ende jeden Arbeitstages alle Bar Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle oder reicht es wenn ich 1x monatlich oder 1x woechentlich die Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle?und muessen wirklich ALLE Bareinnahmen auf das Geschaeftskonto eingezahlt werden oder ist es rechtlich auch zulaessig,das ich nur die Ruecklagen fuer die Steuern einzahle und das restliche Geld"Bar" behalte?
2.Was muss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen,wenn ich nur einmal im Monat oder in der Woche den Verdienst von mehreren Arbeitstagen auf das Geschaeftskonto einzahlen moechte?
Muss ich dann im Verwendungszweck zb angeben : Bar Einnahmen vom Juli? ist es wenn ich das so angebe egal ob ich wirklich jeden Tag im Juli gearbeitet habe oder bekomme ich bei so einer ungenauen Angabe Aerger?
3.Muss ich im Verwendungszweck der Ueberweisung von den Bar Geldeinnahmen vom Privatkonto zum Geschaeftskonto zudem noch die Rechnungsnummern oder Barbeleg Beleg Nummern aller Einnahmen die mit der Ueberweisungsummme zusammenhaengen im Verwendungszweck der Ueberweisung eintragen ?Oder muss ich im Verwendungszweck eine neue Belegs Nr erstellen/angeben und diese dann auch im Kassenbuch bei allen Einnahmen in der Belegspalte angeben die mit der Ueberweisungs Summe zu tun haben? (Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet)
Meine Frage war jedoch, ob man auch Kleinbuchstaben verwenden kann, d.h. wenn ich diese verwende, diese auch so übermittelt werden. Trotzdem Danke für die Antwort! MfG bonnerfrage