Taeglich Einahmen auf Konto einzahlen?Wasmuss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung der Bargeldeinnahmen vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen?
Einen schoenen guten Tag/Abend ihr lieben 🤗🙂Ich plane mich Mitte dieses Jahres als Kosmetikerin Selbstaendig zu machen ,dort werde ich viel mit Bargeld zu tun haben.Bei mir gibt es zudem die Besonderheit ,dass ich ein kostenlosses online Geschaeftskonto verwenden moechte wo es leider keine Bar Einzahlungsmoeglichkeit gibt .Ich muesste dann die Bar Einnahmen erst auf mein Privatkonto einzahlen(ich werde dafuer ein zweites Privatkonto eroeffnen, das nur fuer diesen Zweck bestimmt ist) und das Geld dann auf das Geschaeftskonto ueberweisen. Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet.Waere euch sehr ,sehr dankbar wenn Ihr mir bei folgenden Fragen helfen koenntet. Herzliche Gruesse an euch allen und einen schoenen Abend/Tag 😊🤗
1.Ist es zwingend erforderlich ,das ich am Ende jeden Arbeitstages alle Bar Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle oder reicht es wenn ich 1x monatlich oder 1x woechentlich die Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle?und muessen wirklich ALLE Bareinnahmen auf das Geschaeftskonto eingezahlt werden oder ist es rechtlich auch zulaessig,das ich nur die Ruecklagen fuer die Steuern einzahle und das restliche Geld"Bar" behalte?
2.Was muss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen,wenn ich nur einmal im Monat oder in der Woche den Verdienst von mehreren Arbeitstagen auf das Geschaeftskonto einzahlen moechte?
Muss ich dann im Verwendungszweck zb angeben : Bar Einnahmen vom Juli? ist es wenn ich das so angebe egal ob ich wirklich jeden Tag im Juli gearbeitet habe oder bekomme ich bei so einer ungenauen Angabe Aerger?
3.Muss ich im Verwendungszweck der Ueberweisung von den Bar Geldeinnahmen vom Privatkonto zum Geschaeftskonto zudem noch die Rechnungsnummern oder Barbeleg Beleg Nummern aller Einnahmen die mit der Ueberweisungsummme zusammenhaengen im Verwendungszweck der Ueberweisung eintragen ?Oder muss ich im Verwendungszweck eine neue Belegs Nr erstellen/angeben und diese dann auch im Kassenbuch bei allen Einnahmen in der Belegspalte angeben die mit der Ueberweisungs Summe zu tun haben? (Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet)
4 Antworten
Bitte tue Dir selbst den gefallen und spreche vor deiner Gründung mit einem Gründungsberater und mit einem Steuerberater.
Mache nicht den Fahler und spare an den falschen Ecken. Das erste was mir auffällt: Warum ein Online-Geschäftskonto? Bitte nicht nur weil Du keine Kontoführungsgebühr hast!? Spricht sonst noch etwas für diese Bank?
Was spricht gegen eine andere Bank (außer die Kosten)?
Wie Du das Geld einzahlst wird ein kleinstes Problem sein, wichtig ist das deine Buchführung stimmt, da Du zu einem bargeldintensiven Betrieb gehören wirst.
Angesichts der starken Verbreitung der bargeldintensiven Betriebe, auf die die Kassen-Nachschau abzielt, müssen der Unternehmer und sein steuerlicher Berater sich auf die Kassen–Nachschau vorbereiten und die nötigen Vorkehrungen treffen.
Die Kassen-Nachschau erfolgt unangekündigt. Deshalb muss die EÜR jederzeit so geführt werden, dass sie beanstandungssicher ist. Ein bargeldintensiver Betrieb mit retrogradem Kassenbericht hat bei der Kassen-Nachschau schlechte Karten. Es ist kennzeichnend für bargeldintensive Betriebe, dass die Prüfungsschwerpunkte auf der Erfassung der baren Erlöse liegen. Dort entstehen auch die Mehrergebnisse. Das aber kann und muss durch eine formell ordnungsgemäße EÜR verhindert werden.
Zudem würde ich Dir raten vor Anmeldung der Tätigkeit eine Idee im Rahmen eines Businessplan niederzuschreiben. Auch stellt sich die Frage, ob dir evtl. Fördermittel zur Gründung zustehen.
Idealerweise suchst Du einmal Rat.
Infos z.B. unter beraterstudio.de oder bei IHK/HWK
Entweder engagierst Du Dir einen Steuerberater oder Du besuchst einen VHS-Kursus mit dem Thema "Grundlagen der Buchführung".
Deine Epistel durchzulesen ist mühselig. Aus allem, was Du da schreibst, vermute ich, daß Du zumindest im ersten Geschäftsjahr keine bilanzsichere Buchhaltung erstellen mußt, sondern mit einer einfachen Einnahmeüberschußrechnung hinkommst.
Wenn der Einzahler und Empfänger der selbe ist braucht gar nichts zu stehen, da der Empfänger ja weiss, wofür die Gelder bestimmt sind.
- ist wurstegal, was du mit dem physischen geld machst
- ist auch egal
- unwichtig
das physische geld juckt das finanzamt nicht, es geht um deine bücher