Ausbildungsplatz eine Woche vorher absagen?
Hallo, eigentlich würde ich nächste Woche Montag in einer Kita meine Ausbildung zur Erzieherin anfangen. Aber aus verschiedenen Gründen kann ich dort doch nicht anfangen.
Ich weiß sehr spät. Aber ich hatte den ersten Kontakt zur der Kita und den Ausbildungsvertrag auch erst Anfang diesen Monat unterschrieben.
Aber kann ich denn einfach so absagen?
Oder drohen mir irgendwelche rechtliche Schritte?
Ich kann den Ausbildungsplatz wirklich nicht antreten.
6 Antworten
Du kannst den Aisbildungsplatz schon antreten, du willst es nicht, weil dir dir Umstände nicht passen
https://www.gutefrage.net/frage/ausbildung-oder-mini-job
Sowas überlegt man sich vorher, wenn man sich nicht vor Ort bewirbt. Schade, jemand anders würde sich sicher über den Platz freuen.
Du kannst auch vor Beginn kündigen. Steh dazu, ruf an oder kläre es vor Ort.
"Absagen" geht nicht. Schau Dir den Vertrag an. Da steht drin, wie die Kündigungsbedingungen sind. Du musst Dich an die Kündigungsfristen halten. Wobei - niemand will eine Azubine, die kurzfristig einen Ausbildungsplatz bekommt und dann doch nicht will. Also, ihr werdet euch einigen.
Ach ja: Kündigung muss schriftlich erfolgen (das ist das mit Papier und Originalunterschrift)
NEIN! Papier. Und per Einwurfeinschreiben schicken. Oder mit einem Zeugen direkt einwerfen. Oder persönlich abgeben.
Schreib eine Kündigung und schick sie per Post Einschreiben dort hin.
Ich habe deine anderen Fragen gesehen, bist du wirklich sicher, dass du dir die Chance entgehen lassen willst?
Ich verstehe, dass dich die Zeiten nerven und du hofft nächstes Jahr wo anders angenommen zu werden.
Aber: was war der Grund, dass dich dieses Jahr sonst keiner wollte? Wieso bist du so sicher, dass es nächstes Jahr anders ist?
Deine Idee mit dem Teilzeit Job in der Grundschule ist gut, aber bei 10-20std die Woche, wirst du über 450€ kommen und zahlst dann unter Umständen Sozialabgaben. Dann lohnen sich die paar Stunden mehr nicht. Wäre besser, wenn du also den Job auf 450€ Basis machst, wären aber weniger Stunden.
Ein bestehender Vertrag muss gekündigt werden, die Leitung wird noch genug Bewerbungen haben um einen Ersatz zu finden. Jemand anderes wird sich dann sehr freuen. Also mach dir deshalb nicht zu viele Gedanken.
Kläre das jetzt persönlich und reich die Kündigung schriftlich ein.
Das mit den Fristen hast Du aus dem (grenzwertig hilfreichen Artikel) übernommen. Das kann aber missverstanden werden.
Was soll da missverstanden werden? Die Ausbildung hat ja noch gar nicht angefangen. Ehrlicherweise muss man sagen, dass etliche Azubis einfach gar nicht antreten ohne vorher Bescheid zu sagen. Und von rechtlichen Konsequenzen habe ich noch nie gehört. Tatsache ist, dass viele einfach mehrere Ausbildungsverträge unterschreiben und sich im letzten Augenblick für einen davon entscheiden.
Was soll da missverstanden werden?
Es gibt sehr wohl Kündigungsfristen. Die sind im Ausbildungsvertrag hinterlegt.
Die Ausbildung hat ja noch gar nicht angefangen.
Das spielt keine Rolle. Bzw. doch, weil es auch Arbeitsverträge gibt, die eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausschließen.
Ehrlicherweise muss man sagen, dass etliche Azubis einfach gar nicht antreten ohne vorher Bescheid zu sagen.
Ersetze "Ehrlicherweise" durch "Traurigerweise".
Und von rechtlichen Konsequenzen habe ich noch nie gehört.
Dass Du noch nie davon gehört hast, heißt nicht, dass es sie nicht geben könnte. Aber natürlich hast Du Recht. Warum sollte ein Unternehmen mit so einer unzuverlässigen Person noch Zeit verschwenden.
Selbst während der Probezeit kann schriftlich ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Bei Minderjährigen müssen das allerdings die Eltern tun. Vor Beginn der Ausbildung geht das natürlich genauso.
Ja, was willst Du damit sagen? Die verhinderte Azubine ist noch nicht in der Probezeit.
Ich will damit nur sagen, dass man einen Ausbildungsvertrag bis zum Ende der Probezeit ohne Einhaltung von Fristen kündigen kann. Irgendwelche Schadensersatzansprüche sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen.
Oder in anderen Worten: hier gilt Paragraph 22 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes. Und das auch vor Beginn der Ausbildung bis zum Ende der Probezeit. Und da ist keine Kündigungsfrist vorgesehen.
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Da steht nichts von "vor Beginn".
Das gilt in jedem Fall auch vor Beginn der Ausbildung, das wurde schon tausendfach festgestellt.
https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/index.html?fp.l=t&fp.d=54169
Irgendwo hat einer was von juristischen Konsequenzen gefaselt. Vielleicht habe ich aber auch zwei Beiträge verwechselt.
Passt schon.
das wurde schon tausendfach festgestellt.
Der Link ist aber auch nur ein Forum, hast Du ein Urteil dazu?
Nee, nix. zu finden
Links1:
In § 22 Absatz 1 BBiG ist die Kündigung vor Ausbildungsantritt nicht geregelt. .... Zu diesen Rechtsgrundsätzen gehört es, dass ein Arbeitsverhältnis regelmäßig bereits vor seinem Beginn gekündigt werden kann, wenn die Arbeitsvertragsparteien nichts anderes geregelt haben ...
Link 2:
... Es sei denn, es ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart. ...
Ich frag jetzt nicht aus Bosheit oder so, sondern, weil mich das interessiert. Aber der § 22 Absatz 1 BBiG gibt das "vorher" wohl nicht her.
Auf jeden Fall Danke für die Mühe.
Nein der Paragraph nicht, aber die entsprechenden Auslegungen dazu. Außerdem ergibt sich das Recht für den möglichen Auszubildenden automatisch aus dem Recht Arbeitgebers.
Da kannst du suchen bis du schwarz wirst, es gibt da keine Kündigungsfristen. .
Um das geht es ja nicht. Die Kündigungsfristen sind ja geklärt. Aber bei den Auslegungen ist jeweils der Zusatz, dass es eben auch im Arbeitsvertrag anders geregelt sein kann. Also die Kündigung vor Antritt wäre da mM auszuschließen.
Dann müsste tatsächlich im Ausbildungsvertrag eine andere Regelung getroffen worden sein.
Eben, das meinte ich. Das wird in beiden Fällen offengelassen. Klar, dann kann man am ersten Tag kündigen. Aber gut, das ist eh realitätsfremd. Will sich ja kein AG den Stress machen.
Naja, es mag ja tatsächlich solche Ausnahmeverträge geben. Aber IHK und andere Kammern haben das mit Sicherheit nicht im Programm.
Werde ja auch irgendwie sinnlos, denn bereits am ersten Arbeitstag könnte der Azubi kündigen. Da kann man ihn genauso gut gleich vorhergehen lassen. Und bei normalen Arbeitsverträgen sieht das ohnehin anders aus.
Kann ich die Kündigung dann einscannen und per Mail senden?