Ausbildung und Minijob mit 19 Regelung?
Huhu ihr lieben,
es ist so das ich ein Minijob habe (unbefristet) und meine Ausbildung jetzt begonnen habe. Leider verdiene ich im ersten Ausbildungsjahr kein Gehalt und muss den Minijob weiterhin behalten.
Problem:
Mein Chef vom Minijob erwartet aber von mir das ich nach meiner 8 stündigen Ausbildungsschicht (endet um 16h) noch zur Arbeit fahre und bis 20h ( oft auch bis 20:30h) arbeite.
Wenn ich Mittagschule habe (mal bis 15:30h mal bis 17h) erwartet er es ebenfalls.
Wie ist es den da Gesetzlich geregelt?
(Bin schon volljährig)
Ich bin über jede einzelne hilfreiche Antwort sehr dankbar! 🫶🏼🥹
2 Antworten
Gesetzlich: Es müssen mindestens 12 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang liegen (wobei deine Schule hier auch mit "reinzählt")
Und du darfst maximal 10 Stunden täglich arbeiten, aber maximal 48 Stunden die Woche.
Allerdings musst du halt auch mit der Kündigung rechnen, wenn du nicht mehr flexibel genug bist um deinen Minijob auszuüben. Kannst ja schlecht sagen "Nein ich kann gar nicht mehr arbeiten", denn darauf würde es hier eindeutig hinauslaufen
An einigen Tagen habe ich keine Mittag Schule und da würde es zeitlich klappen, jedoch möchte mein Chef diese nicht berücksichtigen.
Die Tage wären Donnerstags, Freitags (je nach Woche) und Samstags und dann hätte ich über dem Minijob 10/15std
Was für eine Ausbildung ist das, in welcher man im ersten Jahr keine Vergütung bekommt?
Wie ist es den da Gesetzlich geregelt?
Spielt keine Rolle, da Du Deine Arbeitszeit im Hinblick auf diese Ausbildung mit dem Chef abstimmen mußt.
1BKSP (Mäßig Vorpraktikum für die Erzieherausbildung)