Ausbildung und Minijob mit 19 Regelung?

2 Antworten

Gesetzlich: Es müssen mindestens 12 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang liegen (wobei deine Schule hier auch mit "reinzählt")

Und du darfst maximal 10 Stunden täglich arbeiten, aber maximal 48 Stunden die Woche.

Allerdings musst du halt auch mit der Kündigung rechnen, wenn du nicht mehr flexibel genug bist um deinen Minijob auszuüben. Kannst ja schlecht sagen "Nein ich kann gar nicht mehr arbeiten", denn darauf würde es hier eindeutig hinauslaufen


Portugiesin05 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 17:22

An einigen Tagen habe ich keine Mittag Schule und da würde es zeitlich klappen, jedoch möchte mein Chef diese nicht berücksichtigen.

Die Tage wären Donnerstags, Freitags (je nach Woche) und Samstags und dann hätte ich über dem Minijob 10/15std

Was für eine Ausbildung ist das, in welcher man im ersten Jahr keine Vergütung bekommt?

Wie ist es den da Gesetzlich geregelt?

Spielt keine Rolle, da Du Deine Arbeitszeit im Hinblick auf diese Ausbildung mit dem Chef abstimmen mußt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Portugiesin05 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 21:15

1BKSP (Mäßig Vorpraktikum für die Erzieherausbildung)