Ausbildung und Gehaltsvorstellung?
Muss man bei einer Onlinebewerbung den Gehaltswunsch angeben wenn das da im Formular steht? Oder gilt das nur für Leute die keine Ausbildung anfangen. Viele meinen das dass nicht stimmt und die Ausbildungsvergütung tariflich festgelegt ist. Was mach ich denn jetzt??? Bitte um Hilfe
5 Antworten
Als Azubi bekommt man kein Gehalt, sondern die genannte Vergütung.
Wenn Du dich als Azubi bewerben willst, lass es offen
Du erhältst als Auszubildender eine Ausbildungsvergütung und kein Gehalt.
Folglich kannst Du auch kein Gehaltswunsch angeben. Lass das Feld einfach frei.
dann hast du vielleicht das falsche Bewerbungsformular , bei Azubis steht die Vergütung fest , da kann man keine Wünsche äussern ...........
Dann trage ------------------------- ein,wenn es ein Pflichtfeld ist was ich nicht glauben kann. Nicht jeder hat neine Gehaltsvorstellung. Wo und als was bewirbst du dich?
Kommt drauf an, wo du dich bewirbst. Es gibt Ausbildungsplätze, da findet ein Tarifvertrag Anwendung und es gibt Ausbildungsplätze, da ist das nicht so.
Ich denke ich muss es angeben weil es ein Pflichtfeld ist das kann nicht überspringen..
Ich denke es sollte auch kein Problem sein, wenn du deinen tatsächlichen Vorstellungsbetrag eingibst. Es lässt sich ja darüber sprechen.
Ausbildungsvergütung ist tatsächlich festgelegt. Da gibt es meist nur kleine Spielräume für den Arbeitgeber.
Gehaltsvorstellung werden meines Wissens nach auch wenn nur in dem Vorstellungsgespräch erwähnt. Alles andere ist zu früh. Ich würde nichts angeben.
So kannst du im Vorstellungsgespräch auch direkt zeigen, dass du dich im Vorfeld informiert hast. ;)
such dir im Internet eine durchschnittliche Zahl raus, die du angibst. Für das erste Lehrjahr natürlich.
Das gilt nicht für die Ausbildung
Man kann das Feld aber nicht leer lassen es wird rot und steht Pflichtfeld
Das Problem ist jetzt das es ein Pflichtfeld ist das kann man nicht weglassen...