Ausbildung (Probezeit) 2 Tage freinehmen?
Hallo~
Meine Ausbildung fängt am 1.8. an, die Probezeit ist 4 Monate. Nun ist das so, dass am 11.8. ein Konzert stattfinden würde. Ich weiß, dass ein Konzert normalerweise kein Grund für freinehmen ist, aber denkt ihr es wurde gegen zwei Tage frei zu bekommen, wenn man die in den Wochen davor schon abarbeitet? Das heißt eine Woche zB durcharbeiten statt nur 5 Tage, um diese zwei Tage dann frei zu haben? Ich würde die Tickets zu dem Zeitpunkt auch schon haben.
4 Antworten
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Wenn Du keine festen freie Tage (Samstag / Sonntag) hast, sondern 2 Tage in der Woche, kannst Du das mit dem Ausbildenden regeln, ob Du die freien Tage zu diesem Zeitpunkt nehmen kannst. Möglicher Weise wird Dir auch Urlaub gewährt.
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Frag einfach deinen Arbeitgeber. Meistens sind sie kulant, wenn du schon vor Beginn der Arbeitsstelle Sachen geplant hast.
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Möglich ist das, was der Arbeitgeber zulässt. Hier kann dir keiner einen Urlaub genehmigen. Du musst mit deinem Arbeitgeber reden und um Urlaub fragen.
Der Arbeitgeber kann dir in der Probezeit Urlaub geben, aber er ist nicht dazu verpflichtet.
Du darfst auch nicht mehr Stunden arbeiten, da hier die gesetzlichen Grenzen sind.
Gehe aber auch nicht hat fordernd auf deinen Chef zu, sondern frage ganz normal.
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Möglich ist alles nur durcharbeiten darfst du nicht.
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Und der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat!
Warum nicht?