Darf der Arbeitgeber freie Tage klauen?
Meine Freundin ist über 18 und hat eine 5 Tage Woche, sie ist in einer Ausbildung als Pflegefachfrau tätig. Sie muss jetzt laut Dienstplan 7 Tage durcharbeiten und dann beginnt direkt der Blockunterricht mit 5 Tagen Schule. Sie möchte ihre zwei freien Tage nicht ausgezahlt bekommen sondern frei haben. Darf der Arbeitgeber sie dazu zwingen zur Arbeit zukommen.
2 Antworten
Deine Freundin hat ein Recht die Überstundenin Freizeit abgegolten zu kriegen, zumal sie Lehrling und nicht Arbeitling ist. Bis zu 12 Tage am STück zu arbeiten ist gesetzlich abgedeckt, solange die zulässigen Wochenarbeitshöchstzeiten nicht überschritten werden.
Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist. Aber in der Schweiz darf die soll Arbeitszeit nicht über 45h in der Woche liegen.
Gleichzeitig muss die Ruhezeit 12h betragen. (Differenz von Arbeitsende bis nächsten Arbeitsbeginn)
An dem Tag vor der Schule oder einem Kurs darf man ebenfalls nur bis 20:00 arbeiten.
Vielleicht ist es in Deutschland identisch, ich würde mich aber am besten hier schlau machen.
Was die freien Tage angeht, hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Wahlrecht. Normalerweise werden aber die Tage gutgeschrieben, also mehr Freitage für sie.