Wie lange darf man Durcharbeiten und wie viel Tage dann frei?
Person A arbeitet als Restaurantfachmann und ist in der Probezeit. Person A arbeitet seit Mitte Mai im Betrieb. Da der Betrieb aber etwas Personalmangel hat, hat er immer nur 1 Tage in der Woche frei. Person A muss dann auch 10 Tage durcharbeiten, ist das rechtens und hat dann nur einen Tag frei und muss dann am nächsten Tag wieder in die Spätschicht. Wie soll er sich verhalten oder muss er da jetzt durch?
4 Antworten
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Man kann rechtlich durchaus länger als 10 Tage am Stück arbeiten. Ich rechne es Dir mal vor:
Mo - So = 7 Tage + Mo - So = 14 Tage + Mo - Fr = 19 Tage.
Für Sonntagsarbeit muss innerhalb von zwei Wochen ein Ausgleichstag gegeben werden. Der Samstag der dritten Woche ist der erste Ausgleichstag. Rechtlich darf der AN dann am Sonntag wieder arbeiten.
Allerdings muss auch darauf geachtet werden, dass im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten nicht mehr als 48 Stunden/Woche gearbeitet wird.
Es spielt auch eine Rolle, wie viele Wochenstunden im Arbeitsvertrag vereinbart sind und ob es vertraglich geregelt ist, dass Überstunden geleistet werden müssen.
Du siehst, es geht schon mal, dass so viele Tage am Stück gearbeitet werden darf. Allerdings ist das auf Dauer nicht möglich, da sonst die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden können.
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Die Sechs-Tage-Woche ist nicht ungewöhnlich. Das Arbeitszeitgesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche aus (6 x 8 Std.).
Was steht denn zu den täglichen Arbeitsstunden im Arbeitsvertrag? Ist eine Fünf- oder Sechs-Tage-Woche vereinbart?
Ich kenne weder den Arbeits- noch evtl. anwendbaren Tarifvertrag, noch die Anzahl der gearbeiteten Stunden und was zu Überstunden vereinbart ist.
Deshalb kann ich Dir hier nicht genau sagen, ob das alles erlaubt ist oder nicht.
Dein Freund hat dann noch das Problem, dass er noch keine sechs Monate im Betrieb ist und deshalb das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift (wie beim Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften). Ich weiß nicht, wie sein AG "tickt", wenn er ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen würde.
Recht haben ist eine Sache aber leider ist Recht bekommen manchmal etwas ganz anderes.
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Sei froh ich arbeite auch gastronomischen Bereich und muss seit Ende März jeden Tag arbeiten auch Wochenende...
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Es ist durchaus möglich 6 Tage pro Woche zu arbeiten. Je nachdem wie der freie Tag liegt sind es dann auch mal 10 bis 12 Tage am Stück. Das ändert aber nichts an der vertraglichen Arbeitszeit.
Die freien Tage die nicht genommen werden konnten werden gibt es dann in ruhigeren Zeiten. Da sollte er jetzt durch.
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bei uns in der schweiz gilt dies als überzeit. dies müsste mit 25% mehr gehalt abgegolten werden.
im übrigen steht in unserem gesetz, dass man mind 1 tag in der woche frei haben muss.
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Wird es aber nicht. Darf die Person sich das aber gefallen lassen?
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Also ist das nicht wirklich rechtens wenn der AG nach 10 Tagen nur 1 Tag frei gibt und man dann wieder arbeiten muss. Auch wenn Personalmangel ist
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Also ist das nicht wirklich rechtens
Und wie willst Du das begründen?
Siehe dazu mal die richtige Antwort von Hexle2!
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Ich finde da aber nichts über die Anzahl der Arbeitstage wie viel man Arbeiten darf oder wie lange der AG den AN arbeiten lassen darf
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Geregelt sind die Arbeitsstunden pro Tag sowie die Sonn- und Feiertagsruhe.
Sofern an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet wurde, ist ein zusätzlicher Ruhetag zu gewähren. Und nach maximal 10 Stunden ist Schluss.
Es ist ganz eindeutig, dass der AG sich nicht an die Gesetze halt. Und einen Personalmangel hat der Arbeitnehmer nicht zu verantworten.
Person A hat eine 40 Std Woche. Geht seit letzten Montag durchweg arbeiten bis Freitag. Dann Samstag frei und Sonntag wieder arbeiten. Und seit Juni fast immer nur ein Tag frei in der Woche