Aushilfe - Urlaubsregelung

3 Antworten

Die Rechnung Deiner Chefin ist - was das schließliche Ergebnis angeht - richtig.

Es kommt darauf an, mit welchen Zahlen und Begriffen (Werktage als Urlaub oder Arbeitstage als Urlaub) man rechnet.

Bei den arbeitsvertraglich vereinbarten 6 Wochen handelt es sich um 36 Werktage (Montag bis Samstag) Urlaub bei einer 6-Tage-Woche; umgerechnet auf Deine 2-Tage-Woche (Freitag und Samstag) ergibt das für Dich einen Urlaubsanspruch von 12 Arbeitstagen (das sind auch 36 Werktage).

Deine Chefin geht für ihre Berechnung nicht von Deinem Urlaubsanspruch von 12 Arbeitstagen aus, sondern von Deinem (zeitlich gleich langen) Anspruch von 36 Werktagen.

Wenn sie für Deine 3 Wochen 18 Werktage ansetzt (was ja rechnerisch stimmt), kommt Du mit weiteren 3 Wochen (also insgesamt 6 Wochen) auf 36 Werktage (auch 6 Wochen).

Oder in Arbeitstagen ausgedrückt: 3 Wochen Urlaub sind 6 Arbeitstage als Urlaub, 6 Wochen dann 12 Arbeitstage Urlaub - und 12 Arbeitstage Urlaub sind in Deinem Fall genau so viel wie 36 Werktage Urlaub!

Also: Alles ist gut! :-)

Kommt darauf an, wie die Chefin das rechnet. Geht sie von 6 Wochen (= 36 Tage) aus, dann stimmt das mit den 18 Tagen (=3 Wochen). Demnach muesstest Du noch weitere 3 Wochen (=18 Tage) zur Verfuegung haben in diesem Jahr.

Man koennte aber auch die Tage vorher anteilig berechnen 6 Wochen Urlaub mit je 2 Arbeitstagen pro Woche = 6 x 2 Tage, dann haettest du aber nur 12 Tage Urlaubsanspruch und mit den 18 Tagen waerst du dann ja schon drueber mit diesem Urlaub. Dann duerften dir aber auch nur 6 Tage abgezogen werden.

Beide Rechenarten sind in Ordnung und es kommt am Ende ja auch dasselbe raus, eben 6 Wochen Urlaub, wie vereinbart. Ich wuerde einfach fragen zur Sicherheit, ob Dir denn jetzt noch 3 weitere Wochen zustehen in dem Jahr? Wenn sie das bejaht, dann ist alles in Ordnung. Oder frag sie, wie sie das genau berechnet mit dem Urlaub.

Die Tage, die du sowieso nicht arbeitest, hast du gar keinen Anspruch auf Urlaub - und er kann dann also auch nicht so angerechnet werden. Siehe auch den Link von teacher007.


ashl280494 
Beitragsersteller
 03.03.2014, 08:59

Das habe ich eben auch schon recherchieren können. Nur steht in meinem Vertrag, dass ich Anspruch auf 6 Wochen Urlaub habe ...

angy2001  05.03.2014, 23:14
@ashl280494

Du hast 6 Wochen Urlaubsanspruch aber eben nicht 30 Tage, sondern nur 6 mal 2 gleich 12 Tage, und dann werden pro Woche auch nur 2 Tage abgezogen.