Ausbildung nicht bestanden muss ich arbeiten?
Hallo
Ich habe gerade erfahren das ich meine Ausbildung nicht bestanden habe. Mein Ausbildungsplatz ist der schlimmste Ort. Muss ich jetzt noch weiter dort arbeiten. Ich müsste morgen und bis am 31 Juli dort arbeiten und wäre eingeplant. Muss ich unbedingt gehen?
LG
6 Antworten
Wende dich mal an die Schule und frage, ob du die Nachprüfung an einer anderen Ausbildungsstätte machen kannst. Dann müsstet du dich allerdings wohl erst mal wieder bewerben. Manchmal ist das möglich, manchmal nicht. Ggf. kann man auch freiwillig ein Jahr wiederholen, dann würde sich der Wechsel eher lohnen und wäre im neuen Betrieb eingearbeitet, und auch im Stoff sicherer bzw. hätte eine längere Vorbereitungszeit, auch für die eigenen Nerven.
Eigentlich ist es so das wen man durchgefallen ist man 6 Monate länger die Ausbildung da macht!
Aber wen dein Arbeitsplatz so schlimm ist rede mal mit der Kammer und berwirb dich für diese zeit wo anders!
Für Eine Bewerbung muss man dich freistellen den das ist Gesetz nur nicht den ganzen tag!
Außerdem kann es ja auch sein das du mündlich nachgeprüft wirst!
- mit Nichtbestehen der Prüfung ENDET das Ausbildungsverhältnis, außer der Azubi beantragt die Weiterbeschäftigung
- automatisch passiert da gar nix!
- wer schriftlich durchgefallen ist, wird GARANTIERT nicht mündlich nachgeprüft!
Wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast kannst Du eine Wiederholungsprüfung machen (max. 2 mal).
- Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich aber nicht automatisch.
Du mußt eine Verlängerung bis zur nächsten Möglichkeit der Nachpüfung verlangen - das sollte dem Ausbildungsbetrieb schriftlich eingereicht werden - der Ausbildungsbetrieb kann das nicht ablehnen.
"Ich verlange gem. § 21 Abs. 3 BBiG (Berufsbildungsgesetz) die Verlängerung der Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung".
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Verlangst Du keine Verlängerung der Ausbildungszeit, endet Dein Ausbildungsverhältnis am 31.07. (wohl das Ende, welches im Ausbildungsvertrag steht)
Die Wiederholungsprüfung kannst Du dennoch machen - dazu mußt Du Dich aber dann selbst fristgerecht anmelden und auch die Kosten tragen.
eine Prüfung kann wiederholt werden - die Ausbildung läuft solange weiter
ja gehe hin denn es kann sein dass du die Prüfung wiederholen kannst bis du bestehst
wenn man durchgefallen ist, gibt es keine Nachprüfung
die Prüfung muss komplett wiederholt werden, die Ausbildungszeit wird dafür entsprechend verlängert