Ausbildung kündigen bevor es beginnt?
Heute werde ich ein Ausbildungsvertrag unterschreiben.
Meine Frage wäre dann ob ich die Ausbildung absagen kann vor Beginn, obwohl ich unterschrieben habe.
Ich will Abitur und danach direkt studieren, aber meine Schule will das man ein Plan B hat und ein Ausbildungsplatz findet.
1 Antwort
Ja, die Kündigungsbedingungen greifen auch vor Antritt der Ausbildung.
Da du während der Probezeit keine Kündigungsfrist hast, kannst du das Ausbildungsverhältnis vor Antritt schriftlich von Heute auf Morgen kündigen.
emesvau
Nein, bei Kündigungen ist die Schriftform vorgeschrieben. Ansonsten ist deine Kündigung nicht rechtswirksam.
Das ist kein Formblatt, du musst schon einen Brief selbst verfassen.
Abgesehen davon finde ich das Verhalten der Schule sehr seltsam. Das blockiert Ausbildungsplätze für andere Bewerber.
Blätter kannst du in fast jedem Geschäft kaufen. Stifte übrigens auch.
Und was genau muss im Brief stehen? Gibt es dazu eine Vorlage? Geht auch eine PDF Datei und das sende ich per Mail?
Nein. Die Kuendigung muss eigenhaendig unterschrieben werden. Das geht nicht per eMail.
Doch, kann das PDF drucken unterschreiben und einscannen
Und was kommt dann beim Empfaenger an? Nur eine Kopie von deiner eigenhaendigen Unterschrift.
Das reicht aber nicht. Es muss die Originalunterschrift sein.
Also per Post eine Kündigung, gibt es dafür eine Vorlage? Ich kann es ja mit Laptop schreiben, ausdrucken und dann unterschreiben und dorthin bringen oder reicht es per post
Wie du das Schreiben zustellst, ist egal. Am sichersten ist wohl die persoenliche Uebergabe gegen Empfangsbestaetigung. Aber das duerfte hier nicht so wichtig sein. Also mach es ruhig mit der Post.
Vorlagen gibt es im Internet sicher. Im Grund braucht man die aber nicht. Du schreibst einfach nur, dass du den Ausbildungsbertrag fristlos kuendigst und das war es dann auch schon.
Und das idt immer so? Unabhängig vom Vertrag?
Nein, Kündigungsfristen sind je nach Vertrag und Betriebszugehörigkeit unterschiedlich. Die Schriftform ist aber in jedem Fall vorgeschrieben.
Ja, das ist immer so. Dass es bei Ausbildungsverhaeltnissen in der Probezeit keine Kuendigungsfrist gibt regelt § 22 BBiG und das Schriftformerfordernis steht in steht in § 623 BGB.
Was heißt schriftlich? Ich kann nicht dort anrufen und ciao sagen?