Ausbildung in nächstem Jahr, arbeiten?
Hallo! Also folgendes.. eigentlich hatte ich schon eine Ausbildung für September aber habe mich nun aus privaten Gründen doch umentschieden und suche eine Pflegeausbildung.
Ich lebe in Baden Württemberg und will die Ausbildung, wenn es geht, gerne in Schleswig Holstein machen. Nun theoretisch, wenn ich eine Ausbildung für nächstes Jahr im April bekommen würde,(Ich weiß es gibt auch welche die im Oktober beginnen aber es könnte ein wenig knapp werden da ich noch meinen Führerschein mache gerade.)
Könnte ich in der Zeit bis dahin arbeiten?
Meine Mutter (und ich damit leider auch) lebt vom Bürgergeld, müsste ich dann normal steuern Zahlen oder mehr zahlen?
Macht es Sinn wenn ich zu meinem Vater ziehe dass ich nicht sozusagen auch in der Bürgergeld Gemeinschaft lebe?
Was meint ihr?
Ich bin etwas überfordert mit allem und mir kann keiner helfen...
Vielen Dank im vorraus
3 Antworten
Hallo,
du kannst in der Zeit bis zum Ausbildungsbeginn arbeiten. Wenn du aus dem Bürgergeldbezug herausfällst, musst du regulär Steuern zahlen, aber nicht mehr als andere. Ein Umzug zu deinem Vater könnte sinnvoll sein, um nicht in der Bürgergeld-Gemeinschaft zu sein.
Beste Grüße!
Wenn Du erst später eine Ausbildung beginnen möchtest, wird dich das Jobcenter über kurz oder lang auffordern dir eine Arbeit zu suchen.
Da gelten dann die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die werden dann von deinem Nettoeinkommen theoretisch abgezogen und deine Mutter bekommt dann für dich entsprechend weniger oder auch gar keine Leistungen mehr gezahlt, wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.
Dann müsstest Du entsprechend anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung über 538 Euro Brutto pro Monat fallen dann zumindest Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung an, ab über 1250 Euro Brutto dann auch Lohnsteuern.
Wenn Du offiziell zum Vater ziehst und nicht mehr bei der Mutter im Haushalt gemeldet bist, zählst Du natürlich nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft und hättest im Regelfall mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun.
Ob und was dein Vater dann ggf.an Kostgeld von dir möchte müsstest Du selber mit ihm klären.
Ziehst Du aber bei deiner Mutter aus und die Kosten der Unterkunft würden dann alleine für die Mutter nicht mehr angemessen sein, könnte es passieren das sie nach einer Übergangszeit selber umziehen müsste, oder dann den Differenzbetrag aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen müsste.
Sie würde dann vorher eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung vom Jobcenter erhalten, darin stünde dann bis wann die Miete noch anerkannt und bei Bedarf voll übernommen würde und was es danach noch max.für die Warmmiete geben würde.
Warum bewirbst du dich nicht für Oktober noch für die Ausbildung? Den Führerschein kannst du doch auch nebenher machen.
Außerdem, um wegzuziehen brauche ich den Führerschein. Ich kann schlecht was ich habe mit dem Zug quer durch Deutschland transportieren. Geld für eine Umzugsfirma habe ich leider nicht.
Du kannst Freund fragen, oder deinen Onkel, ob der einen Leihtransporter fahren kann.
Da ich erstmal etwas Geld sparen würde um die Grundausstattung kaufen zu können wenn ich ausziehe(Waschmaschiene, Herd) Ich habe vor weit wegzuziehen und das ist alles ein wenig stressig mit so wenig Zeit
Schon klar aber man kann auch während der Ausbildung erst einmal ins Schwesternwohnheim ziehen. Das machen viele und schon hast du Geld gespart. Da brauchst du auch nichts
Ich habe einen Hund den ich mitnehmen muss, das wird etwas schwerer.
Vielen Dank, es ist mir relativ egal was meine Mutter dann machen muss, sie hat mich lang genug gequält.. aber trotzdem vielen Dank für die Informationen!