Ausbildung Büro ich bin im Lager?
Hallo,
ich habe eine Ausbildung angefangen als Kauffrau für groß und Außenhandel Kauffrau.
bald habe ich ein Lehrjahr geschafft aber jetzt wurde zu mir gesagt das ich das ganze 2 te Lehrjahr im Lager arbeiten muss mir ist klar das man in dieser Ausbildung auch im Lager für eine Zeit arbeiten muss aber alle anderen in meiner Berufsschule müssen höchstens einen Monat ins Lager da es sich ja auch um eine Büro Ausbildung handelt. Selbst der Arbeiter im Lager meinte zu mir dass das echt lang ist dafür das ich keine Ausbildung als Lager Logistikerin mache daher denke ich das sie mich da nur einsetzen so lange da sie keine neue Lagerkraft für dieses Jahr gefunden haben. Daher ist meine Frage ob das überhaupt rechtlich ist das ich so lange im Lager eingesetzt werde obwohl meine Ausbildung sich eher aus anderen Gebieten hervorhebt?
3 Antworten
Ein Azubi darf nur in Tätigkeiten eingesetzt werden, die dem Ausbildungsziel dienen. Es ist nicht erlaubt, einen Azubi in eine andere Tätigkeit zu stellen, nur weil der Ausbildungsbetrieb keine Arbeitskraft hat. Der Azubi sollte nur in Tätigkeiten eingesetzt werden, die ihm die erforderliche Berufserfahrung vermitteln und ihm die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Arbeitsleistung erwerben lassen.
Es gibt Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Azubi in eine andere Tätigkeit eingesetzt werden kann. Zum Beispiel kann ein Azubi in einer anderen Tätigkeit eingesetzt werden, wenn dies für die Ausbildung notwendig ist oder wenn der Azubi selbst eine andere Tätigkeit wünscht. Es ist jedoch wichtig, dass der Azubi in einem solchen Fall einverstanden ist und dass die neue Tätigkeit dem Ausbildungsziel dienen muss.
Der Azubi muss geschützt werden
Ein Azubi ist ein Auszubildender, der sich in einem Ausbildungsbetrieb befindet, um Berufserfahrung zu sammeln und sich zu qualifizieren. Der Azubi muss geschützt werden vor Missbrauch und Ausbeutung. Es ist daher wichtig, dass der Ausbildungsbetrieb sich an die Vorschriften und Regeln hält, die den Azubi schützen und ihm die erforderliche Berufserfahrung vermitteln.
Wir haben einen Azubi, der später in den Einkauf übernommen werden sollte, immer mal wieder auf ausgesuchten Baustellen mitarbeiten lassen, damit er die ganzen Materialien kennen lernt. Natürlich mit seinem Einverständnis.
Dass du auch MAL im Lager eingesetzt wirst, wäre problemlos mit der Ausbildungsorndung in diesem Beruf vereinbar. Eben alle Unternehmensbereiche kennenlernen und gerade in diesem Beruf spielt das, was im Lager so gemacht wird, ja schon eine recht wichtige Rolle.
Aber das komplette zweite Lehrjahr? Nee, DAS würde ich durchaus als ausbildungsferne Tätigkeit betrachten!
Hast du zu Ausbildungsbeginn einen Ausbildungsplan bekommen, wann du in den drei Jahren in welchem Bereich eingesetzt wirst? Darauf hast du einen Anspruch! Und ebenso darauf, dass dieser Plan auch (zumindest weitestgehend) eingehalten wird!
Wenn das also wirklich so laufen sollte, dann wende dich an die IHK! Das ist die Stelle, die dafür zuständig ist, auf die Einhaltung der Ausbildungsordnung zu achten. Und die sehen es wirklich gar nicht gern, wenn Azubis auf diese Weise als billige Arbeitskräfte wegen Personalmangel missbraucht werden...
Ach, und ebenfalls super wichtig dafür: führe dein Berichtsheft und lass es immer schön regelmäßig unterschreiben! Und ja, schreib dabei ehrlich rein, was du gemacht hast, nicht geschönt, nichts ausdenken. Das Berichtsheft mit den Unterschriften ist im Zweifel dein wichtigstes Beweismittel!
Ist nicht ok. Rede mit der Berufsbetreuung der IHK.