Ausbildung bei der Bank bei nichtbestandener Abiprüfung?
Hallo,
ich habe heute meine schriftlichen Abiturergebnisse erhalten und bin leider von allen drei Prüfungen durchgefallen.
Nun sehe ich keine Verbesserungsmöglichkeiten trotz Nachprüfung.
Ich habe bereits einen Ausbildungsplatz bei der Sparkasse, jedoch habe ich mich damals mit der Absicht beworben dieses Jahr mein Abitur zu beenden.
Würde es theoretisch was an dem Ausbildungsverhältnis verändern, da theoretisch auch reicht mit der mittleren Reife die Ausbildung zu beginnen?
3 Antworten
Grundsätzlich gibt es keine Mindestvoraussetzung für eine bestimmte Ausbildung gemäß BBiG. Nur der Ausbildende kann Voraussetzungen erklären, die er haben möchte.
Wenn eine Bedingung, also hier das Bestehen der Abiturprüfung, vereinbart wurde, ist diese grundsätzlich auch bindend (Paragraph 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. Paragraph 158 BGB).
Wenn eine solche Vereinbarung fehlt, aber dennoch erwünscht ist, wird der Ausbildende höchstwahrscheinlich sein Kündigungsrecht noch vor Ausbildungsbeginn wahrnehmen (Paragraph 22 Abs. 1 BBiG), sodass es gar nicht zur Ausbildung kommt
Hängt vom Chef und der Personalabteilung ab. Dir kann im Nachgang noch der Vertrag aufgekündigt werden, wenn sie sagen "ja theoretisch reicht Realschule zwar, aber du hast dich mit anderen Vorausetzungen beworben und wir wollen nur Abiturienten"
Das entscheidet der Arbeitgeber.
Wenn die einen, der im letzten Schuljahr nichts mehr geleistet hat und bei mehreren Prüfung durchgefallen ist, nicht mehr haben wollen, dann werden die dir kündigen.
Das ist bis zum Ende der Probezeit ganz kurzfristig möglich.
Und da Banken immer sehr anspruchsvoll sind bei der Auswahl der Auszubildenden, musst du mit dieser Konsequenz rechnen.
Bei so einer schlechten Leistung wird der Arbeitgeber - mit Recht - befürchten, dass du auch die Ausbildung nicht schaffen wirst. Und dann wäre deine Ausbildung für die Bank eine Fehlinvestition.