Ausbildung bei der Bank bei nichtbestandener Abiprüfung?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Grundsätzlich gibt es keine Mindestvoraussetzung für eine bestimmte Ausbildung gemäß BBiG. Nur der Ausbildende kann Voraussetzungen erklären, die er haben möchte.

Wenn eine Bedingung, also hier das Bestehen der Abiturprüfung, vereinbart wurde, ist diese grundsätzlich auch bindend (Paragraph 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. Paragraph 158 BGB).

Wenn eine solche Vereinbarung fehlt, aber dennoch erwünscht ist, wird der Ausbildende höchstwahrscheinlich sein Kündigungsrecht noch vor Ausbildungsbeginn wahrnehmen (Paragraph 22 Abs. 1 BBiG), sodass es gar nicht zur Ausbildung kommt

Hängt vom Chef und der Personalabteilung ab. Dir kann im Nachgang noch der Vertrag aufgekündigt werden, wenn sie sagen "ja theoretisch reicht Realschule zwar, aber du hast dich mit anderen Vorausetzungen beworben und wir wollen nur Abiturienten"

Das entscheidet der Arbeitgeber.

Wenn die einen, der im letzten Schuljahr nichts mehr geleistet hat und bei mehreren Prüfung durchgefallen ist, nicht mehr haben wollen, dann werden die dir kündigen.
Das ist bis zum Ende der Probezeit ganz kurzfristig möglich.

Und da Banken immer sehr anspruchsvoll sind bei der Auswahl der Auszubildenden, musst du mit dieser Konsequenz rechnen.

Bei so einer schlechten Leistung wird der Arbeitgeber - mit Recht - befürchten, dass du auch die Ausbildung nicht schaffen wirst. Und dann wäre deine Ausbildung für die Bank eine Fehlinvestition.