Ausbildung beginnen trotz Immatrikulation möglich? Was ist mit Krankenversicherung?
Hey Leute
Ich bin derzeit im 4. Semester und bin mir nicht Sicher ob ich das Studium noch schaffe. Ich bin im 2. Versuch einer Klausur, und möchte deshalb einen Plan B Aufbauen falls ich im 3. Versuch lande.
Ich habe eine Stelle erhalten als Azubi. Das soll mein Plan B sein falls ich, wie oben genannt, im 3. Versuch lande. Ich will mir dir Tür offen halten mit dem Studium, da man sowieso 20 Semester in Deutschland hat.
Nun das aller wichtigste: wenn ich Azubi bin, bin ich ja nicht mehr Familienversichert.
Muss ich die krankenkasse Informieren, bzw ist das dann ein Problem wenn ich über den Arbeitgeber versichert bin, und trotzdem Immatrikuliert bleibe?
Mir geht es überhaupt nicht um das Semesterticket, sondern nur um die Möglichkeit, im Falle des Falles, nebenbei schleichend das Studium zu machen. Zeit hätte ich wie gesagt genug (von den Semestern her)
Es sind 2 Komplett verschiedene Richtungen, deshalb bitte keine Hinweise auf eine duale Möglichkeit.
Nochmal Kurzfassung: Versicherungstechnisch möglich immatrikuliert zu sein, und dennoch eine Ausbildung anzufangen?
Ich kann rein theoretisch 1 Kurs Belegen, um, sozusagen, noch weiter zu studieren.
Es gibt keine Präsenzpflicht. Ich muss auch nicht die Prüfung antreten wenn man sich nicht anmeldet. Ich muss nur den Semesterbeitrag zahlen.
2 Antworten
Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job (hier die Ausbildung) annimmst, wirst du von der Krankenkasse automatisch aus der Familienversicherung rausgenommen. Das ist erst mal nicht weiter schlimm. Wir haben bei uns diverse Studenten, die Vollzeit arbeiten und „nebenbei“ studieren. Das interessiert niemanden. Du musst nur aufpassen, wenn du zB den Ausbildungsjob hinschmeisst/kündigst:
- du kommst nicht wieder automatisch in die Familienversicherung, das musst du aktiv umelden (vergessen viele, dann werden 200€ pro Monat fällig)
- hältst du mind. 1 Jahr bei der Ausbildung aus, hättest du ja eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses wird dir aber nicht ausgezahlt, da du als Student dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Danke für die Antwort. Sollte ich mich Exmatrikulieren lassen, stünde mir das Arbeitslosengeld dann zu?
Als Student darfst du maximal 20 Wochenstunden arbeiten. Bei mehr Wochenstunden wird der Studentenstatus aberkannt. Und da eine Ausbildung in der Regel eine 40-Stunden-Woche voraussetzt, sollte es allein schon deshalb nicht gehen mit der gleichzeitigen Immatrikulation. Du wirst hier also wahrscheinlich eine Entscheidung treffen müssen!
Eine Regelung auf dem Papier, die im wahren Leben keinerlei Anwendung findet. Nur die Uni kann diesen Status aberkennen. Zum einen weiß sie nicht, wo und wie die Studierenden arbeiten, zum anderen kann es sich kaum eine Uni heutzutage leisten, Studenten rauszuwerfen, denn weniger Studierende = weniger Fördermittel. Die Unis tun alles, um die Immatrikulationen hoch zu halten. Wir haben bei uns an der Uni diverse Studenten, die Vollzeit arbeiten. Interessiert Null. Kann denen nur beim Jobverlust und ALG auf die Füße fallen.
Mich würde es freuen wenn du mal Stellung zu den anderen Antworten nimmst.
Mich würde es freuen wenn du mal Stellung zu den anderen Antworten nimmst.