Ausbildung Arbeitszeit ?
Hallo zusammen,
meine frage lautet bin ich verpflichtet nach der Schule ins betrieb zu gehen als einer der schon 18 Jahre ist also was gesetz dazu sagt
3 Antworten
Schlicht und ergreifend - der Ausbildungsbetrieb kann, abhängig von den Unterrichtszeiten, fordern, dass Du nach dem Berufsschulunterricht noch im Betrieb arbeitest.
Prinzipiell können volljährige Azubis nach jedem Schulbesuch noch im Betrieb eingesetzt werden, solange die Schulzeit mit Pausen und Weg plus die anschließende Arbeitszeit nicht länger als acht Stunden dauern.
Du musst einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. acht Stunden) angerechnet.
Ja, wenn du >5 Unterrichtsstunden am Tag oder >25 Unterrichtsstunden pro Woche hast bzw. hattest.