Ausbildung Arbeitszeit ?

3 Antworten

Schlicht und ergreifend - der Ausbildungsbetrieb kann, abhängig von den Unterrichtszeiten, fordern, dass Du nach dem Berufsschulunterricht noch im Betrieb arbeitest.

https://www.wirausbilder.de/jugendarbeitsschutzgesetz/berufsschule-und-arbeitszeit-das-muessen-sie-wissen/

Prinzipiell können volljährige Azubis nach jedem Schulbesuch noch im Betrieb eingesetzt werden, solange die Schulzeit mit Pausen und Weg plus die anschließende Arbeitszeit nicht länger als acht Stunden dauern.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/berufsschule-was-seit-2020-als-arbeitszeit-angerechnet-wird-145815/

Du musst einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. acht Stunden) angerechnet.

Ja, wenn du >5 Unterrichtsstunden am Tag oder >25 Unterrichtsstunden pro Woche hast bzw. hattest.