Ausbilder zwingt Gangschaltung zu fahren?
Hallo ihr Lieben, ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement im 2. Lehrjahr. Nun ja, normalerweise holt der Hausmeister die Post für das Unternehmen bei einer Poststation ab und er hat jetzt nald Urlaub. So ist es jetzt die Aufgabe der azubsi, die Post abzuholen. Alles kein Problem. Leider habe ich aber aufgrund mehrerer "fast" Unfälle ein "Trauma" und kann nicht Gangschaltung fahren. Dies habe ich kommuniziert aber ich werde gezwungen dies trotzdem zu tun. Ist das so erlaubt? Ich weiss, einige werden sagen ich übertreibe udn sonst was, aber es ist wirklich ein psychisches problem und ich fahre zurzeit garden auto. Bitte nur ernstgemeinte antworten .
5 Antworten
Wenn Führerschein Klasse 3 Einstellungsbedingung war und im Führerschein keine entsprechende Auflage eingetragen ist, darf er das.
War es eine Auflage für den Job nen Führerschein zu haben oder zu erwerben dann denke ich darf er das. Wenn nicht nein da es ja nicht zum Job gehört.
Ich würde mit dem Chef reden ev kann das jemand anderes tun oder Du kannst Dein Auto nutzen. Auch das Trauma/ Fahrangst würde ich ansprechen. Es bringt dem Chef ja auch nix wenn Du nen Unfall baust Du im Krankenhaus liegst, das Auto am Arsch ist ect. Kann das nicht mit dem Fahrrad, zu Fuss oder Öffentlichemverkehr erledigt werden?
Mit der Personalabteilung/Betriebsrat sprechen, wenn es dein Ausbilder absolut nicht versteht.
Wenn du die Arbeit verweigerst, kann man dir kündigen. Du hast einen Führerschein (der wahrscheinlich auch Voraussetzung für deine Einstellung war)
Mit Gangschaltung zu fahren, kann man üben.
Nein, ich mache eine Ausbildung zur Kauffrau im Büromanagement. Es war keine voraussetzung einen Führerschein zu besitzen und es wurde nicht erwönt, dass wir solche Fahrten machen müssen.
Wenn das so ein Problem ist, dann gib deinen Führerschein ab.
Das hat reingarnichts mit meiner Ausbildung zur bürokauffrau zutun. Darum geht es.
Würde ich pauschal so nicht unterschreiben. Post bearbeiten ist eine normale kaufmännische Aufgabe und dazu kann durchaus auch das Abholen gehören.
Man ist aber nicht verpflichtet das mit einem Auto zu tun. Hauptsache ich erledigen die Aufgabe
Du schreibst doch selbst, dass es zu deinen Aufgaben gehört.
Ja, dann siehe meine Antwort. Wenn du es nicht mit dem Fahrrad oder sonst was abholen darfst, HR oder BER.
du kannst doch irgendwie im Alltag wieder auf weniger befahrenen Straßen üben zu fahren, um darüber hinwegzukommen ... weil es wäre halt schon gut, wenn du irgendwann wieder fahren könntest
Ja auf jeden Fall. Das ist mir auch sehr wichtig. Nur finde ich das nicht in Ordnung mich da so zu zwingen und mir zu drohen. Dadurch wird es auch nicht schneller oder besser, sondern eher schlimmer.
Nein, ich mache eine Ausbildung zur Kauffrau im Büromanagement. Es war keine voraussetzung einen Führerschein zu besitzen und es wurde nicht erwönt, dass wir solche Fahrten machen müssen