Aus dem Hotel geflogen! Geld zurück?

3 Antworten

Hallo partyevent,

falls dein Benehmen wirklich war, wie beschrieben, hast du geringe bis keine Chancen, Geld zurückzubekommen.

Durch dein Benehmen hast du den Veranstalter bzw. seinen Leistungsträger dazu gebracht, von seinem Rücktrittsrecht nach § 324 BGB Gebrauch zu machen, da du eine vertraglichen Nebenpflicht - nämlich die Rücksichtnahme auf andere Reisende, das Hotel und deren Angestellte verletzt hast.

Da du für diesen Umstand nach § 326 Abs. 2 BGB überwiegend bzw. allein verantwortlich bist, entfällt deine Pflicht zur Zahlung des Reisepreises nicht, weshalb der Veranstalter ihn behalten darf.

Einzig und allein diskutieren könnte man über den Punkt, ob dein Verhalten wirklich so schlimm war, dass der Veranstalter gezwungen war, dich aus dem Hotel zu werfen und dich nicht vorher zu Ermahnen. Aber nachdem du das gar nicht weiter ausgeführt hast, nehme ich an, ihr habt euch auch entsprechend aufgeführt... Wenn dem so war, nehmt es als Lehrgeld und überlegt es euch das nächste Mal, wem ihr alles auf die Kronjuwelen steigt! ;-)

Rechtlich ganz schlecht! Weiss ja nicht warum Ihr rausgeflogen seid! Aber bevor man in einem Hotel rausfliegt muss schon gravierendes passiert sein

Selber Schuld. Ihr müsst alles bezahlen.