Auftragskiller: Wer wird bestraft?
Wenn man mal pauschal einen Auftragskiller bestellt... da bekommt eben der Auftragskiller die Strafe, wenn er jemanden ermordet... wie sieht das aber dann mit dem Auftraggeber aus? Ist das gesetzlich geregelt?
10 Antworten
§ 26 StGB besagt, dass ein Anstifter gleich einem Täter zu bestrafen ist. Das heißt, dass jemand, der eine andere Person erfolgreich zum Mord überredet, ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Der Auftraggeber wird genauso bestraft wie der Täter (§ 26 StGB).
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Der Täter wegen der Tat und der Auftraggeber wegen der Anstiftung zur Tat nach § 26 StGB
§ 26 StGB besagt, dass ein Anstifter gleich einem Täter zu bestrafen ist. Das heißt, dass jemand, der eine andere Person erfolgreich zum Mord überredet, ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird. (anwalt.de)
Ja, das ist gesetzlich geregelt und er wird auch dafür bestraft.
aber irgendwie käse, oder ? wenn einer aus scheiß sagt -- bring den um. und ein psycho macht das wirklich. dann sitzen dann sowohl der psycho als auch derjenige der nur scheiß gesagt hat 15 jahre im gefängnis ... z.B.