Auftraggeber oder Auftraggeberin bei GmbHs oder AGs oder GBRs?
Hallo, wir diskutierten in der Firma schon länger ob es bei einer GmbH die Auftraggeberin heissen muss, oder der Auftraggeber. Ich bin ja der Meinung, dass es sich bei der Gesellschaft (GmbH) als solches um eine juristische Person handelt und somit die Auftraggeberin heissen müsste. Andere meinen, es bezieht sich auf das Wort Gesellschaft im plural ahndelt, die wiederum aus beiderlei Geschlechtern besetzt sein kann und somit der Auftraggeber als Geschlechtsneutrales Wort richtig ist. Also wie z.B. bei der Tisch, welcher ja auch nicht wirklich ein Geschlecht hat ;). Was ist jetzt richtig?
3 Antworten
Ich sag mal es heißt Auftraggeber, einfach als neutrales Wort. Die Leute die meinen es heißt Auftraggeberin, wegen "DIE" GmbH, machen sich es nur leicht und haben möglicherweise null Ahnung.
Ich arbeite in einem Beruf in dem das Wort zwischendurch fällt. Wir sind z.B auch eine GmbH und immer DER Auftraggeber!
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Aktiengesellschaft.
Ist doch ganz klar.
Wenn man im netz mal googlet ist das aber nicht ganz sooo klar. Z.B BMW und Audi nehmen immer der Auftraggeber in ihren AGBs etc.
DIE Gesellschaft mbH.. also auch DIE Auftraggeberin.
beides weiblich.
So wie der Tisch männlich. Oder sagt irgendwer das Tisch?
Der Tisch ist auch männlich, also komplette Fehlerklärung.
....oder sagt irgendwer das GmbH?