Aufstockung durch das Jobcenter?

4 Antworten

Wenn ihr beide Leistungen vom Jobcenter bezieht und der Bewilligungsbescheid nicht nur vorläufig erstellt wurde, dann muss das Jobcenter nach Einreichen der Nachweise in Kopie über Höhe und Zufluss des Einkommens auch gleich neu berechnen.

Sonst erst nach Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums und nach einreichen der entsprechenden Nachweise in Kopie.

Hat er weniger verdient als vom Jobcenter bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt wurde, muss es natürlich eine entsprechende Nachzahlung vom Jobcenter geben.

Bekommt ihr denn Bürgergeld, dann muss er anzeigen, von allein passiert da vermutlich nichts.??


Vanessa9910 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:56

Ja, bekommen wir. Natürlich haben wir die Lohnabrechnung wie immer eingereicht. Denen selber fällt es nicht auf und haben bisher auch nichts dazu gesagt. Ich habe heute ein zweites Mal, ein Schreiben aufgesetzt. Da ich aber nicht zu 100% wusste wie es nun ist, dachte ich mir einfach mal hier die Frage zu stellen.

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Wiesel  08.07.2024, 08:03
@Vanessa9910

In Deinem/Euren Leistungsbescheid sehr ihr, ob der Zuverdienst angerechnet wurde. Und nur wenn dies angerechnet wurde, wird der angerechnet Betrag ganz oder zumindest teilweise erstattet werden.

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Soweit im entsprechenden Monat Bürgergeld gezahlt wurde, wird dann das tatsächliche (niedrigere) Einkommen angerechnet. Sollte es sich um eine vorläufige Bewilligung gehandelt haben, wird jedoch erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes abgerechnet, ansonsten nach Mitteilung.

Nein. Warum sollte das Jobcenter aufstocken?


Vanessa9910 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:58

Weil wir auch Leistungen vom Jobcenter erhalten.

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TheMonkfood  08.07.2024, 08:01
@Vanessa9910

Dann musst du das anzeigen. Das Jobcenter hat doch keinen Zugriff auf deinen Kontostand

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Unholdi  08.07.2024, 08:05
@Vanessa9910

Wenn die 520 innerhalb der Freigrenzen (also ohne Kürzung der Regelbeträge) erworben wurden, dann passiert natürlich nix.

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