Darf meine Lehrerin das Jugendamt einschalten oder die Schulleitung?
Hallo! Also mir geht momentan seelisch nicht gut, weil momentan sehr viele Dinge passiert sind. Weshalb ich seid ca. Mitte Januar immer wieder im Unterricht weinen muss. Meine Klassenlehrerin und meine Deutschlehrerin haben mich (von allen) am meisten gefragt. Dann habe ich mich meiner Deutschlehrerin anvertraut und dann nach dem sie meinte, dass meine Klassenlehrerin es auch wissen sollte auch ihr. Seit dem rede ich immer wieder mit einen von den beiden oder mit beiden zusammen. Sie haben mir auch beide gesagt, ich darf mich Tag und Nacht bei ihnen melden und egal was ist, ich kann immer mit ihnen reden. Aber da es mittlerweile teils sogar schlechter geworden ist, haben meine Lehrerinnen mit einer Beraterin im Ort darüber geredet und meinten, da meine Eltern trotz Aufforderung noch immer keinen Termin dort gemacht haben, dass sie (wenn ich einverstanden bin) einen Termin bei der Beratung machen wollen würden. Meine Deutschlehrerin meinte zudem letzt Woche noch, ob das vielleicht besser wäre wenn wir die Schulleitung auch noch mit einbeziehen würden.
Ich habe halt Angst, dass meine Lehrerinnen ohne das mit mir abzusprechen zur Schulleitung oder zum Jugendamt gehen, weil ich weiß, wie die beide momentan über meine Eltern denken und zumindest meine Klassenlehrerin schon mehr als nur einmal echt Mist gebaut hat und teilweise die Sachen noch verschlimmert hat, weil sie einfach ohne das mit mir oder der anderen Lehrerin abzusprechen versucht hat es für mich zu lösen.
Deshalb meine Frage: Dürfen die beiden überhaupt zum Jugendamt oder zur Schulleitung gehen, weil sie sich Sorgen machen? Oder darf die Schulleitung sobald sie es weiß zum Jugendamt gehen?
8 Antworten
Das dürfen die, wenn Gefahr für deine seelische Gesundheit besteht, wenn deine Eltern abblocken und du nicht volljährig bist.
Aber ich denke nicht, dass die Lehrerinnen den Fall beim Jugendamt "melden" wollen, hier ist erst mal von einer Beratung die Rede.
Es gibt auch Schulpsychologische Beratungsstellen, oder Beratungsstellen der Caritas. Hier geht es einfach darum, dass dies geschultes Fachpersonal ist, die ganz anders mit deiner Situation umgehen können. Die Lehrerinnen haben das nicht gelernt und können nur rein gefühlsmäßig handeln. So eine Fachkraft weiß genau, was zu tun ist.
Spätestens, wenn von außen jemand eingeschaltet wird, muss auch die Schulleitung Bescheid wissen. Das lässt sich nicht umgehen. Aber das ist doch nicht schlimm, oder hast du mit der Person ein Problem? Hier geht es nur darum, einen positiven Weg für dich zu finden. Da geht nichts gegen dich, nur für dich.
Lass dir helfen, wenn es zuhause bei dir schwierig ist. Dann werden deine Eltern evtl. auch zur Erziehungsberatung hergenommen, was sicher nicht schadet. So findet man wieder einen besseren Weg zueinander.
Ja, das dürfen sie und müssen sie evtl. sogar, je nach dem worum es genau geht.
Normale Lehrer haben keinerlei Schweigepflicht, es ist einfach ein normales Vertrauensverhältnis.
Rede daher offen, am besten gleich mit beiden, darüber, dass du viel Angst hast, das sie das einfach über deinen Kopf hinweg tun und du da vorher eingebunden werden willst.
Sage ihnen auch, dass du weißt sie würden es tun um dir zu helfen, aber gut gemeint eben nicht immer gut gemacht ist.
Lehrer haben keine Schweigepflicht.
Das Gegenteil ist eher der Fall. Wenn die der Meinung sind das du dringend Hilfe brauchst sind die sogar verpflichtet es weiter zu melden. Entweder der Schulleitung oder den Eltern.
Dann ist das Jugendamt der nächste richtige Schritt.
Hier können dann die Eltern nicht mehr so einfach ablehnen.
Wenn es für Deine psychische Gsundheit notwendig erscheint, dann haben Lehrer / Schulleitung nicht nur das Recht, sondern eher sogar die Pflicht das Jugendamt einzuschalten. Denn diese kann im Bedarfsfall aktiv auf Deine Eltern einwirken, was die Schule in diesem Bereich nicht kann.
Und da Deinen Elten die Einsicht zu fehlen scheint, oder sie nicht ausreichend an Deiner gesundheitlichen oder auch schulischen Entwicklung interessiert scheinen, scheint die Hinzuziehung des Jugendamtes als notwendig.
Wenn die Eltern ihrem Kind schaden und nicht kooperieren wollen.
Wenn es notwendig ist können sie auch ohne seien Einwilligung das Problem dritter wie der Schulleitung schildern und auch das Jugendamt kontaktieren. Lustigerweise wird das bei häuslicher Gewalt aber nicht gemacht
Mit meinen Eltern haben Sie schon geredet. Sie wollten sogar ein Gespräch, wo meine Eltern, ich und die beiden über alles reden. Meine Eltern haben "angelehnt".