Wie lange dürfen 8 - 9 jährige Kinder draussen bleiben
Hallo, ich frage mich wie lange Kinder in der Altersgruppe 8-10 Jahren ohne Aufsicht draussen spät abends noch rumtoben dürfen.Jetzt wo die Abende recht lang sind und Sommerferien sind,ist mir aufgefallen, dass unsere Nachbarkinder teilweise bis 22.00, Alter siehe oben, noch draussen sind, und keine Aufsichtsperson in der Nähe ist. Sie toben auf dem Spielplatz, der um die Abendzeit meistens von Halbwüchsigen mit Bierflaschen besucht ist. Ich frage mich ob die Eltern nicht ihre Aufsichtspflicht verletzen.
9 Antworten
Die Eltern müssen einschätzen, ob es sich um eine "jugendgefährdende " Situation handelt. und sie müssen das selbst verantworten. Ich hätte da auch ein mulmiges Gefühl, aber als Außenstehender einzugreifen ist natürlich fragwürdig.
Ich würde aber eher die Frage stellen, ob die älteren Jugendlichen und der Alkohol dort nicht fehl am Platz sind. Ein Spielplatz hat normalerweise eine Altersberschränkung.
ohne Worte....der Text sagt alles....
§ 8 Jugendgefährdende Orte Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten, 2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
Hallo,
wie Herr Ralf Höcker vor kurzem im Fernseh erklährte, ist die Aufsichtspflicht ein denbahrer Begriff. Unter Aufsichtspflicht kann man auch verstehen, dass die Eltern öfter mal aus dem Fenster schauen und schauen ob bei den Kindern alles ok ist.
richtig, es gibt aber die aufssichtspflicht! und 8-10jährige sind nun mal noch kinder....
..aber 8-10 Jährige haben um 22 Uhr draussen alleine nichts mehr verloren.... egal ob stadt oder land...
Die dürfen so lange draußen bleiben, bis die Eltern sie reinholen.
Wenn etwas passiert, können natürlich die Eltern evtl. wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden.
...ja sie verletzen ihre aufsichtspflicht....
Wo habt Ihr nur alle Euer "Wissen" her?
Es gibt keinerlei Gesetz, dass Kindern - selbst um Mitternacht - den Aufenthalt im Freien verbietet.
Ich glaub, bei dieser Frage geht es auch mehr darum, dass man den bösen Nachbarn, deren Kinder lärmen, was am Zeug flicken will.