Aufmaß und Beratung in Rechnung stellen? (Schreiner)?
Ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet in welchem ich Schreinerarbeiten durchführe.
Nachdem ich nun mehere Baustellen habe, ist bei mir die Frage entstanden wie genau ich das Aufmaß eigentlich abrechnen kann. Bei meinen bisherigen Baustellen habe ich es umsonst gemacht.
Das möchte ich in Zukunft nicht mehr so machen, da Arbeitszeit und Spritkosten anfallen. Bei meiner Suche im Internet bin ich nicht richtig weitergekommen.
Ist es üblich als (Schreiner/Tischeler) ein Aufmaß zu berechnen?
Muss ich das im Angebot angeben?
Wäre froh über Hilfe, am besten von einem älteren Kollegen.
Danke im Voraus!
1 Antwort
Bevor Sie etwas berechnen können, müssen Sie einen Auftrag haben. Deshalb ist es bei kleineren Aufträgen nicht üblich, Kosten für die Angebotserstellung zu berechnen. Bei Großaufträgen ist es üblich das zu berechnen.
Wenn Sie diese Kosten berechnen wollen, müssen Sie den Kunden im Vorfeld sagen, dass die Kosten für das Aufmass anfallen und wie hoch die Kosten sind. Beauftragt der Kunde dann das Aufmaß, können Sie die Kosten berechenen. Wahrscheinlich wird es bei Ihnen sinnvollen, wenn Sie eine Pauschale oder eine Pauschale plus Fahrkosten ansetzen.
Wenn Sie keine schriftliche Beauftragung haben, werden Sie allerdings damit immer mal wieder Streitpunkte haben.
Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen :)